Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen

Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheit aufklären.

Die  bei  der  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)    versicherten   Arbeitgeberbetriebe   sind   verpflichtet,   ihre Mitarbeiter  über  die  Gefahren  und  Maßnahmen  für  ihre  Sicherheit und Gesundheit aufzuklären. Darauf weist jetzt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Betriebe und Beschäftigte  hin.Diese  Verpflichtung  ergibt  sich  aus  der  Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz  1.1. Die sogenannte Unterweisung sollte vor Aufnahme derTätigkeit  und  dann  in  angemessenen  Abständen, jedoch mindestens einmaljährlich,   erfolgen.   Grundlagen   hierfür   können   beispielweise   die Gefährdungsbeurteilung,    Betriebsanleitungen   sowie   -anweisungen   und spezielle Unterweisungshilfen sein.Die    SVLFG   stellt   auf   ihrer   Internetseite   Handlungshilfen   zurGefährdungsbeurteilung,  Musterbetriebsanweisungen und -unterweisungshilfen hier zur Verfügung. Unterweisungshilfen  sind  auch  in  polnischer, russischer und rumänischer Sprachen abrufbar.

Die  SVLFG  ist  zuständig  für  die  Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung  für  über  1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million  versicherten  Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über   220.000   Versicherte   und   über   600.000   Rentner   sowie   der landwirtschaftlichen   Kranken-  und  Pflegeversicherung  für  ca.  700.000 Versicherte  im  Gebiet  der  Bundesrepublik  Deutschland.