Ministerium: Antragsverfahren für frostgeschädigte Rebflächen nutzen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass Weinbaubetriebe die Möglichkeit der laufenden Antragsfrist für den Teil 1 in der Umstrukturierung nutzen.

An der Mosel und ihren Nebenflüssen sind im Mai einige Rebflächen von Spätfrösten immens geschädigt worden. Sollten Betriebe sich entscheiden, diese Rebflächen zu roden und mit Mitteln der Umstrukturierung neu anzulegen, so kann das laufende Antragsverfahren in der Umstrukturierung genutzt werden.

Eine Rodung ist mit der Antragstellung nicht verpflichtend. Viele Rebanlagen erholen sich im Laufe der Vegetationsperiode. Die Frist zur Abgabe des Antrags Teil 1 endet am 31. Mai 2019. Die Abgabe ist bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über das WeinInformationsPortal oder bei der zuständigen Kreisverwaltung möglich.