Landwirtschaftskammer wehrt sich gegen den andauernden Flächenverbrauch - Ziel muss die Netto-Null sein

Die schlechten Nachrichten aus allen Landesteilen, in denen sich wachsende Kommunen und Städte befinden, reißen nicht ab. Der Drang zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, aber auch Gewerbegebiete auf Vorrat neu auszuweisen ist bei den Kommunen ungebrochen.

Das Land weist in seiner Statistik aus, dass der Flächenverbrauch, also die Umwandlung von Landwirtschaftlichen Flächen in Bauland, Straßen und Infrastruktur nur noch bei weniger als einem Hektar pro Tag liegt. Allerdings gab es vor einigen Jahren eine Umstellung der Erfassung statistischer Daten, so dass man diesen Wert nicht wirklich ernst nehmen kann. Denn im Umfeld von Trier, Koblenz und Kaiserslautern und entlang der ganzen Rheinschiene von Bingen über ganz Rheinhessen bis zur französischen Grenze ist der Wunsch nach neuen Baugebieten ungebremst. Und tatsächlich geht die landwirtschaftliche Fläche jeden Tag um mehr als 6 ha zurück.

Woran das liegt ist eindeutig und wurde eingangs beschrieben, denn alle wollen neue Baugebiete schaffen. Aber ist das eine Entwicklung die unumstößlich so sein muss? Gibt es nicht Möglichkeiten, den Fläschenverbrauch zu reduzieren und trotzdem ausreichenden Wohnraum und genug Gewerbeflächen zu schaffen? Mit dieser Frage hat sich der Ausschuss Raumordnung der Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz beschäftigt und hat einige Punkte zusammengetragen, mit denen der Flächenverbrauch reduziert werden könnte, wenn man es denn will.

Bei den möglichen Maßnahmen muss man zwischen Planungsrecht und Baurecht unterscheiden. Während das Planungsrecht überregional eine Steuerung auslösen kann, finden baurechtliche Entscheidungen auf Ebene der Gemeinden statt. Im Planungsrecht muss es in Zukunft selbstverständlich sein, dass die Vorgaben der Regionalplanung verbindlich sind und nicht permanent in Frage gestellt und immer wieder nach oben angepasst werden. Auch fehlt es bisher vollständig an begrenzenden Vorgaben für Gewerbeflächen. Diese müssten dringend eingeführt werden, wenn man vermeiden will, dass sich an jeder zweiten Autobahnabfahrt ein Logistikunternehmen niederlässt. Auch das Förderinstrumentarium läuft in eine falsche Richtung. Zuschüsse für die Erschließung neuer Baugebiete im Außenebereich müssten konsequent gestrichen werden, dafür müssten Fördermittel für die Mobilisierung von Innenstadtpotenzialen gewährt werden (Brachflächenrecycling, Abriss und Neubau, Entsiegelung).

Das Baugesetzbuch ermöglicht es derzeit den Kommunen über den § 13b Baugesetzbuch, unmittelbar an der bebauten Ortslage weitere Flächen ohne großes Genehmigungsverfahren auszuweisen. Es gibt Gemeinden, die das konsequent nutzen. Der Paragraph gilt nur befristet, eine Verlängerung sollte absolut tabu sein. Und wie sehen unsere Bebauungspläne aus? Geschosswohnungsbau (also über mehrere Etagen), gibt es nur in den Städten, in den Umlandgemeinden überwiegen Einfamilienhäuser. Natürlich ist das verständlich, dass man gerne so wohnen möchte, aber es fehlt auch an Ideen, wie man durch eine flächensparende Architektur viel Wohnraum auf wenig Fläche schaffen kann. Zum Geschosswohnungsbau gehört es auch verpflichtend, dass für Parkplätze nicht regelmäßig genau so viel Fläche verbraucht wird, wie für die Handelsunternehmen und Logistikgebäude selbst. Hier muss es einfach strengere Vorgaben geben. Und überall im Land fällt auf, dass es zahlreiche Baulücken in den Gemeinden gibt und viele Gebäude, die ungenutzt leer stehen. Ein verpflichtendes Leerstandsmanagement für alle Kommunen ist erforderlich, bevor landwirtschaftliche Flächen für eine Bebauung in Anspruch genommen werden.

Und zuletzt ist die Landwirtschaft immer wieder auch noch durch Kompensationsmaßnahmen betroffen, denn in der Regel werden für 2 ha Bauland nochmals 2 ha Fläche aus der Produktion genommen um Eingriff in die Natur auszugleichen. Zwar gibt es viele Ansätze, die auch von Seiten des Landes verpflichtend sind (z. B. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen PIK), aber diese werden meist gar nicht in der Planung berücksichtigt.

Kann man denn nun etwas gegen den Flächenverbrauch tun, der ja auch ein Beitrag zum Rückgang der Biodiversität ist?

Die Landwirtschaftskammer ist der Auffassung, ja, man kann etwas dagegen tun. Aber dazu müsste das Bau- und Planungsrecht weiterentwickelt werden. Und eine finanzielle Unterstützung für Kommunen sollte es nur noch geben, wenn Gemeinden das Prinzip des Flächensparens auch konsequent nachweisen können. Entsiegelung als Voraussetzung für eine Neu- Versiegelung muss ebenfalls eine Pflicht werden, das kann auch im Stadt- Landumfeld zwischen Gemeinden interkommunal vereinbart werden. Am Ende, so die Forderung der Landwirtschaftskammer, muss eine Netto-Null stehen. Das Land muss hierzu konsequente Vorgaben machen.

Schlussendlich muss auch mit dem Vorwurf aufgeräumt werden, Landwirte seien doch immer die ersten, die in einer Gemeinde nach neuen Baugebieten rufen und profitieren am meisten. Leider stimmt das bei einem Pachtflächenanteil in den Ballungsräumen der sich auf 80 Prozent zubewegt schon lange nicht mehr.

 

Ralph Gockel, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz, LWK Bad Kreuznach