Landwirtschaftskammer hilft bei Wildschadensregelung
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat jetzt aufgrund der Ausweitung der Wildschadensproblematik in landwirtschaftlichen Kulturen und der aus der jahrelangen Erfahrung im praktischen Umgang mit dieser Problematik gewonnenen Erkenntnisse ihr Angebot an Hilfestellungen zur Aufnahme, Bewertung und Regulierung von Wildschäden überarbeitet und ergänzt. Das Rechtsreferat der Kammer hat zusammen mit dem Referat Sachverständigenwesen dazu die beim formellen Wildschadensverfahren in Anwendung kommenden Formulare angepasst und erweitert.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Formulare:
- Anmeldung von Wildschaden / Jagdschaden
- Niederschrift über die Anmeldung von Wildschaden / Jagdschaden
- Niederschrift über den Ortstermin nach §§ 61, 62 LJGDVO (u.a. gütliche Einigung)
Auf Wunsch von Verwaltungen, die mit der Verfahrensabwicklung von Wildschäden befasst sind, hat die Landwirtschaftskammer neu aufgenommen:
- Entwurf eines Vorbescheids über Wildschaden
- Entwurf über eine Kostenfestsetzung in Wildschadenssachen
Unverändert geblieben sind folgende Formulare:
- Vereinbarung zur Regulation Wildschaden "Grünland" bei Vegetationsende
- Vereinbarung zur Regulation Wildschaden "Ackerbau" bei Vegetationsende
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