Landwirtschaft erhält Ausgleich für Hochwasserschäden - Meldung bis 12. Juli

In Rheinland-Pfalz können die vom Hochwasser betroffenen Landwirte eine Entschädigung für Aufwuchs- und Ernteschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten.

Das teilte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken am Dienstag in Mainz mit. Das Programm soll unter dem Dach des derzeit von Bund und Länder in Vorbereitung befindlichen „Hochwasser-Aufbauhilfefonds“ angesiedelt werden. „Ich bin froh, dass  damit für die Landwirtschaft eine angemessene Lösung gefunden wurde“, so Höfken. In der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft rechnet man mit Schäden in Höhe von rund vier Millionen Euro. Hochwasserschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen werden in Rheinland-Pfalz wie in den anderen Bundesländern mit 50 Prozent der Schadenssumme entschädigt. Der Schadensausgleich wird allen Landwirten gewährt, die durch das Hochwasser Schäden von mehr als  1.000 Euro erlitten haben. Maximal wird ein Entschädigungsbetrag von 50.000 ausgezahlt. Berücksichtigt werden Aufwuchs- und Ernteschäden, die durch das Hochwasser oder durch Druckwasser infolge des Hochwassers entstanden sind. Die Schadenshöhe wird anhand von Pauschalsätzen ermittelt, die für verschiedene Kulturen festgelegt werden. Versicherungsleistungen, die die Landwirte erhalten, sind dabei anzurechnen. In einem ersten Schritt sind die Landwirte aufgefordert, Schadensmeldungen beim für die Durchführung dieses Verfahrens zuständigen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel abzugeben. Zur Meldung der Schäden sind spezielle Vordrucke „Meldung und Dokumentation von Hochwasserschäden“ zu verwenden. In einem Merkblatt, das dem Vordruck beigefügt wird, sind weitere Einzelheiten zu dem Verfahren dargestellt. Vordruck und Merkblatt sind beim DLR Mosel erhältlich und können auch über das Internet abgerufen werden (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Görresstraße 10, in 54470 Bernkastel-Kues, Telefon: 06531/956-0, Fax: 06531-956-103, www.dlr.rlp.de, Fachportal Förderung). Die Schadensmeldungen müssen bis spätestens Freitag, 12. Juli 2013 dem DLR vorliegen. Nur dann können Schäden im Antragsverfahren, das zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, berücksichtigt werden