Klare Positionen der Landwirtschaft

Mit den Themen Wasserwirtschaft, Photovoltaik und Flächenkompensation beschäftigte sich der Ausschuss Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in seiner zweiten Sitzung in Bad Kreuznach.

Zunächst referierte Werner Theis, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im rheinland-pfälzischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, über die Ziele und Projekte der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz und stand mit seinem Mitarbeiter Jürgen Stein für Fragen zur Verfügung. Im zweiten Teil der Sitzung wurde das Problem der Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen diskutiert. Im dritten Teil der Sitzung ging es um die naturschutzfachliche Kompensation von Windenergieanlagen.

Werner Theis konnte in seinem Einführungsreferat nachvollziehbar darstellen, dass es eine Reihe von engen Berührungspunkten zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft gibt. Nicht nur im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der "AKTION BLAU+", sondern besonders auch beim Grundwassermanagement, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der für die Landwirtschaft so wichtigen landwirtschaftlichen Feldberegnung gibt es zahlreiche Kontakte. Keinesfalls, so Werner Theis, sehe man die Landwirtschaft als Sündenbock und Wasserverschmutzer, sondern will die Ziele des Landes und die gesetzlichen Anforderungen für den Grund- und Oberflächenwasserschutz in einem partnerschaftlichen Dialog mit der Landwirtschaft angehen.

Beim vorbeugenden Hochwasserschutz verwies Werner Theis auf die bereits geleisteten Arbeiten mit den am Oberrhein errichteten Poldern. Vertreter des Ausschusses aus der Südpfalz und Rheinhessen machten jedoch deutlich, dass bei aller Bereitschaft der Landwirtschaft, Flächen für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen, nicht zu vermitteln sei, warum zusätzliche landwirtschaftliche Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch die Wasserwirtschaft sieht diese Betroffenheit der Landwirtschaft, hält es jedoch für erforderlich, zur Sicherstellung der Rechtskraft von Planfeststellungsbeschlüssen auf die Anforderungen des Naturschutzes einzugehen. Die Mitglieder des Ausschusses konnten dieser Einstellung so nicht folgen und erwarten bei unberechtigten Forderungen des Naturschutzes auch ein konsequentes "Nein!" von der planenden Behörde.

 

Bezüglich des Grundwassermanagements betonte Werner Theis die Notwendigkeit, diffuse Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft weiter zu reduzieren. Mit einem Pilotprojekt im Gemüsebau, den Leitbetrieben Wasserwirtschaft und der bisherigen guten Arbeit der DLR will man die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zum Teil 2015, möglicherweise aber auch erst 2023 erreichen. Für besonders problematische Regionen, wie z. B. Wasserschutzgebiete mit erhöhten Nitratwerten sieht das Ministerium einen sinnvollen Ansatz in einer intensiveren landwirtschaftlichen Beratung. Die Kosten hierfür können bis zu 80 % vom Land erstattet werden.

Eine kontroverse Diskussion gab es zum Thema Wasserschutzgebiete. Am Beispiel eines Wasserschutzgebietes in Wavern im Kreis Trier-Saarburg und eines Wasserschutzgebietes in Haßloch in der Vorderpfalz wurde deutlich, dass auf Grund neuer Bestimmungen ehemals 100 Hektar große Wasserschutzgebiete nun weit über 1.000 Hektar Fläche erfordern. Dies ist für die Landwirtschaft umso  weniger verständlich, als die Wasserqualität in diesen Gebieten einwandfrei ist und Nitratwerte von unter 10 mg je Liter nachgewiesen werden. Werner Theis und Jürgen Stein sagten den betroffenen Landwirten und den Mitarbeitern der Landwirtschaftkammer vor Ort zu, die Gebietsabgrenzung erneut überprüfen zu lassen.

Im zweiten Teil der Tagesordnung diskutierte der Ausschuss die geplante Änderung des LEP IV, wonach der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen eine besondere Bedeutung zukommen soll. Mit aller Entschiedenheit und ohne Bereitschaft irgendwelcher Kompromisse vertraten die Mitglieder des Ausschusses die konsequente Meinung, dass im Rahmen des LEP IV keine Öffnung für den Bau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgen darf. Der Ausschuss forderte daher einstimmig, zunächst alle Dachflächen, Deponie- und Konversionsflächen konsequent für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Keinerlei Verständnis besteht,  wenn die Anlage auf ehemaligem Deponie- und Konversionsgelände allein aus naturschutzfachlichen Gründen unterbleibt und alternativ dann auf landwirtschaftliche Flächen ausgewichen werden muss.

Zur Problematik der naturschutzfachlichen Kompensation von Windenergieanlagen verwies Ralph Gockel auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingriffsregelungen, die einen vollständigen Verzicht von Kompensationsmaßnahmen nicht möglich machen. Hinterfragt wurde jedoch ein Ausgleich für die besondere Betroffenheit des Artenschutzes. Wenn der Artenschutz durch eine Windenergieanlage betroffen ist, so sei es besser, einen Alternativstandort zu wählen, statt zusätzliche Kompensationsmaßnahmen in der Fläche umzusetzen. Außerdem kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Windenergieanlage mit nahezu 200 m Gesamthöhe zweifellos durch das Anpflanzen einer Hecke oder durch eine Streuobstwiese nicht kompensiert werden. Daher werden alle Maßnahmen, die auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden, von der Landwirtschaft abgelehnt. Als Konsequenz forderte der Ausschuss, die Betroffenheit des Landschaftsbildes durch eine Ersatzgeldzahlung zu kompensieren. Die Mitglieder des Ausschusses halten es für sinnvoll, wenn diese Mittel für Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Biotopen in der Region und in dem Landkreis eingesetzt werden. Eine Abführung der Mittel an die Landeskasse in Mainz wird als nicht zielführend angesehen.

Die Themen und die intensive Diskussion machten deutlich, dass der Ausschuss Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz an diesem Tag die brisanten Themen aufgegriffen hatte. Bereits im November 2012 wird sich der Ausschuss zu weiteren Beratungen zu den oben genannten Themen treffen.

 

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach