Keine Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft beim Bundesverkehrswegeplan

Nach langer Vorbereitungszeit wurde in den vergangenen Wochen der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes vorgestellt, in dem die Prioritäten für den Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserwegen dokumentiert werden.

Derzeit läuft ein Beteiligungsverfahren, das den Bürgern und Behörden die Möglichkeit gibt, sich zu dem Entwurf zu äußern. Für Rheinland-Pfalz sind mit dem Lückenschluss der A 1 und dem Ausbau der A 61 zwischen Bingen und Frankenthal sowie mit dem Ausbau der Mosel wesentliche Akzente gesetzt. Hinzu kommen kleinere Ortsumgehungen an Bundesstraßen. 

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist erstaunt über die Festlegungen im Bundesverkehrswegeplan. Es geht weniger um die Frage, welche Ortsumgehungen gebaut werden und wie der Bedarf des Ausbaus der Wasserstraßen zu beurteilen ist, es geht vielmehr um das Problem, dass der überall angemahnte Flächenverbrauch durch den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes in keiner Weise thematisiert wird. Völlig außer Acht bleibt die Frage, wie die landwirtschaftlichen Flächen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geschützt werden können. So findet sich in einer Abwägungstabelle umfangreiches Material zur Beurteilung von Natur und Landschaft, zum Artenschutz und zur Durchschneidung von Lebensräumen. Die Landwirtschaft selbst wird als Verursacher diffuser Einträge in das Grundwasser, als Verursacher des Klimawandels und als Emittent von Staub und Ammoniakimmissionen beschrieben. An keiner Stelle des Bundesverkehrswegeplanes wird auf die Bedeutung der Landwirtschaft und die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen zum Einkommenserwerb und zur Aufrechterhaltung der regionalen Wertschöpfung eingegangen. Außerdem bleibt völlig außer Acht, dass mit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen allein die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen nicht möglich ist. Gerade bei Verkehrswegen sind Zu- und Abfahrten zusätzlich zu berechnen und darüber hinaus werden mindestens in einem Verhältnis von 1 : 1 weitere landwirtschaftliche Flächen für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kritisiert diese mangelhafte Vorgehensweise und fordert über den Verband der Landwirtschaftskammern in Berlin ein, landwirtschaftliche Aspekte in vollem Umfang und gleichwertig zu den Belangen des Naturschutzes beim Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes zu berücksichtigen. Nach Ansicht der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz reicht es nicht aus, die Belange der Landwirtschaft und mögliche Kompensationsmaßnahmen erst in Raumordnungsverfahren oder sogar in Planfeststellungsverfahren zu erörterten. Regelmäßig wird in diesen Verfahren bereits auf die Trassenvorschläge des Bundesverkehrswegeplanes verwiesen, so dass auch zum jetzigen Zeitpunkt alle relevanten Raumfragen erörtert werden müssen und Bestandteil der Abwägung sein müssen. Schon durch die Tatsache, dass agrarische Belange völlig vernachlässigt werden, wird deutlich, dass es nur darum geht, möglichst konfliktfrei mit dem Naturschutz Lösungen für die Verkehrsinfrastruktur zu finden. Dies wird von landwirtschaftlicher Seite entschieden abgelehnt. So fehlen Hinweise auf das Bundesnaturschutzgesetz, wo im § 15 Abs. 3 die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen festgeschrieben ist.

Der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geht es nicht darum, den Bau von sinnvollen Infrastrukturmaßnahmen zu verhindern, sondern darum, Planungen so zu gestalten, dass auch die Belange der Landwirtschaft vollumfänglich berücksichtigt werden. Für den Ausbau der Mosel werden zweifellos ebenfalls landespflegerische Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden, die zusätzliche landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. Dies wird aus landwirtschaftlicher Sicht abgelehnt. Eine notwendige und frühzeitige Abstimmung der Bundesschifffahrtsverwaltung mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für den Ausbau der Mosel im Rahmen von Produktionsintegrierten Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gefordert.

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz