Kammer bestellt neuen Sachverständigen im Bereich Weinbau

Weinbau-Ingeniuer Werner Lauth verstärkt das Team der von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

16.11.2016 | Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, hat am 15. November 2016 mit Werner Lauth  einen weiteren Fachmann als Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt. Dieser hatte zuvor ein umfangreiches Überprüfungsverfahren für zwei Spezialsachgebiete im Weinbau erfolgreich durchlaufen. Seine Qualifikation und besondere Sachkunde stellte er in den Sachgebieten Weinbauliche Außenwirtschaft  und Kellerwirtschaft unter Beweis. Der Kammerpräsident überreichte ihm  seine Bestellungsurkunde für die beiden Sachgebiete  und vereidigte ihn förmlich.

Mit dem neu bestellten Sachverständigen, dem 54-jährigen Weinbau-Ingenieur Werner Lauth aus Großfischlingen in der Südpfalz sind aktuell in den verschiedenen Sparten der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, im Forsten sowie im Umweltschutz landesweit insgesamt 83 Sachverständige als ausgewiesene Experten von der Landwirtschaftskammer zugelassen. Diese arbeiten freiberuflich und wirken als unabhängige und neutrale Gutachter sowie als Schadens- oder Wertermittler, wobei sie hierbei privaten genauso wie öffentlichen Auftraggebern, insbesondere auch Gerichten, mit ihren fundierten  fachlichen Kenntnissen  als wertvolle Entscheidungshilfe zur Seite stehen. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre und kann danach auf Antrag verlängert werden, wobei jeweils von der Kammer erneut zu überprüfen ist, ob die satzungsgemäß vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Bestellungsvoraussetzungen nach wie vor gegeben sind.

Der Vereidigung eines neuen Sachverständigen geht immer eine intensive Vorbereitungsphase voraus. In aller Regel besucht ein Bewerber spezielle Einführungsseminare, bevor er in einem Überprüfungsverfahren vor einer Fach­kommission der Landwirtschaftskammer seine überdurchschnittliche Sachkunde in seinen jeweiligen Spezialgebieten unter Beweis stellen muss. Hierbei muss er insbesondere nachweisen, dass er in der Lage ist, eine schwierige Aufgabenstellung fachlich fundiert, strukturiert und zielorientiert  zu bearbeiten, so dass die Ausarbeitung sowohl von einem Fachmann als auch von einem – wie es in der Fachsprache heißt – „intelligenten Laien“ verstanden und nachvollzogen werden kann.   

Eine Liste aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen findet sich >>hier 

Dr. Udo Sauer, Referatsleiter Sachverständigenwesen