Kammer ändert Gebührensatzung

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat auf der Grundlage des § 4 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1970, zuletzt geändert durch Art. 46 vom 15.09.2009 in ihrer Sitzung am 07.12,.2011 die Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2005 beschlossen Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Änderung mit Bescheid vom 16.01.2012 genehmigt.

Die aktuelle Gebührensatzung ist <media 93377 - - "TEXT, Gebührensatzung, Gebührensatzung.pdf, 185 KB">hier </media>abrufbar.