Kabinett-Mindestmostgewicht für Weine mit Einzellagenbezeichnung

Das Land Rheinland-Pfalz will Steil- und Einzellagenweine stärker profilieren. An die Qualität von Weinen aus Einzellagen werden künftig strengere Maßstäbe angelegt.

Dazu hat jetzt das Weinbauministerium eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Weinen aus Steil- und Einzellagen in Rheinland-Pfalz verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Je kleiner die Herkunftsangabe, desto höher die Anforderung an den Wein“ steht ab dem Jahrgang 2014 eine Lagenbezeichnung, für eine besondere Qualität.

So müssen die Weine, die eine Einzellage oder eine Gewannenbezeichnung auf dem Etikett tragen, künftig das Mindestmostgewicht für das Prädikat Kabinett erreicht haben
Weine mit Steillagenkennzeichnung müssen aus Riesling oder einer Burgundersorte bestehen, das Mostgewicht für das Prädikat Kabinett haben und bei der amtlichen Prüfung mindestens die Qualitätszahl 3,0 erreichen

Alle Informationen zur neue Rechtslage bei Einzel-, Kataster- und Steillagenkennzeichnungen in <media 98850 - - "TEXT, Info Profilierung Einzellagen Katasterlagen Steillagen 140908, Info_Profilierung_Einzellagen_Katasterlagen_Steillagen_140908.pdf, 277 KB">diesem PDF-Dokument</media>