Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung und Betriebsanweisungen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Betriebsanweisung mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus heraus.

Im Fall einer Pandemie können selbst bei milden Krankheitsverläufen plötzlich viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken oder wegen der Betreuung von erkrankten Familienangehörigen ausfallen. Jeder Betrieb sollte darauf vorbereitet sein und flexibel reagieren können.

Die Betriebsanweisung gibt es in deutscher, englischer, polnischer, rumänischer, russischer und ungarischer Sprachversion. Die SVLFG empfiehlt insbesondere allen Arbeitgebern, sie in den Betrieben auszuhängen, um die aktuell starke Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Dokumente können aus dem Internet über den Link www.svlfg.de/betriebsanweisungen heruntergeladen werden. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für Biostoffe in allen sechs Sprachen zu finden.

Was ist eine Pandemie

Pandemie bedeutet, dass sich ein Krankheitserreger, z.B. ein Grippe-Virus, das SARS-CoV-2 Virus oder auch andere Viren weltweit verbreitet. 

Kennzeichen einer Pandemie:

  • Der Erreger hat krankmachende Eigenschaften.
  • Die Übertragung erfolgt leicht von Mensch zu Mensch.
  • Die Bevölkerung hat noch keine speziellen Abwehrkräfte gegen den neuen Erreger entwickelt.

Informationen dazu was im Ernstfall zu tun ist finden sie auf der Seite der SVLFG