Hauswirtschafter/In –neue Ausbildungsverordnung schafft neues Berufsprofil

Die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Hauswirtschafter/In wurde am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2020 in Kraft. Sie löst damit die Verordnung mit der gleichlautenden Berufsbezeichnung aus dem Jahr 1999 ab.

Das außerordentlich breite Spektrum an Einsatzfeldern bei der Versorgung und Betreuung von Personen ist die Besonderheit des anerkannten dualen Ausbildungsberufs Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin. Gerade in den letzten Jahren haben sich dabei die Anforderungen an die Qualifikationen und das Leistungsspektrum in unserer Dienstleistungsgesellschaft zunehmend verändert. Die Ansprüche von Kunden sind sowohl im Versorgungs- als auch im Betreuungsbereich stetig gestiegen und insgesamt komplexer geworden. Das Einhalten von Qualitätsstandards bei der Durchführung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wurde im Zeitablauf immer bedeutsamer und ist in der heutigen Zeit nicht mehr weg zu denken. Mehr denn je prägt zudem das überall präsente Thema Nachhaltigkeit die Praxis in der modernen Hauswirtschaft, beispielsweise das Beschaffen von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern unter Berücksichtigung von Herkunft, Herstellung und langfristiger Nutzbarkeit.

All diese wichtigen Aspekte haben zu der Novellierung des Ausbildungsberufes beigetragen und wurden jetzt in die neue modernisierte Ausbildungsverordnung verstärkt aufgenommen. Als eine wesentliche Neuerung wurde auch die Berufsbildposition „im Team arbeiten und Personen anleiten“ aufgenommen. Hiermit wird berücksichtigt, dass in der heutigen Zeit in Betrieben häufig in Teams gearbeitet wird und die hauswirtschaftlichen Fachkräfte die Teamleitung für angelernte hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen übernehmen müssen.

Aus der Breite des Kompetenzprofils und der vielfältigen Einsatzbereiche von hauswirtschaftlichen Fachkräfte resultieren jetzt auch die drei in der Ausbildung neu angelegten Schwerpunkte „personenbetreuende Dienstleistungen“, „serviceorientierte Dienstleistungen“ und „ländlich-agrarische Dienstleistungen“. In der zweiten Hälfte der Ausbildung erfolgt verstärkt die Vertiefung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des gewählten Schwerpunktes, der auch auf dem Berufsabschlusszeugnis ausgewiesen wird.

Es bleibt zu hoffen, dass viele derzeit ausbildende hauswirtschaftliche Unternehmen, Einrichtungen und Betriebe durch die Umsetzung der novellierten Berufsausbildung mehr junge Menschen für diesen vielfältigen anspruchsvollen Beruf begeistern können. Der Bedarf an in diesem Bereich beruflich Qualifizierten ist jedenfalls sehr groß. Im Anschluss an die Ausbildung besteht zudem die Möglichkeit, eine attraktive Aufstiegsfortbildung zu absolvieren – etwa zum/zur Meister/-in der Hauswirtschaft oder zum/zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/-in.

Die Verordnung sowie der Ausbildungsrahmenplan sind einzusehen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 16.

Neue Ausbildungsverordnung

Rahmenlehrplan für die Berufsschule