Gute Qualität der Trauben lässt auf Eiswein hoffen

„Jetzt muss nur die Witterung mitspielen, damit wir einen guten Eiswein-Jahrgang bekommen“, sagt der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler. „Die Trauben sind weitestgehend noch gesund. Das ist eine sehr gute Ausgangsposition.“ Wenn nun ein früher Forst komme, könnten die Winzer den bereits jetzt schon tollen Jahrgang mit hervorragenden Eisweinen krönen, so Schindler.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die Risikobereitschaft der Winzer viel höher, einen Teil ihrer Trauben für die Eisweinlese hängenzulassen. Das zeigen die Zahlen: Hatten 2017 nur 24 Betriebe 19 Hektar Eiswein bei der Kammer angemeldet, so sind es in diesem Jahr 628 Betriebe auf einer Fläche von 532 Hektar. „Das hängt mit der guten Ernte und Konstitution der Trauben zusammen“, erklärt Präsident Schindler.
Die Eisweinanmeldungen verteilen sich wie folgt auf die sechs Anbaugebiete in Rheinland-Pfalz: Die meisten Flächen liegen im Anbaugebiet Rheinhessen mit rund 363,5 Hektar (2017: 15,5), gefolgt von der Pfalz mit gut 124 Hektar (2017: 2,2). An der Nahe wurden rund 11,5 Hektar angemeldet (2017: 0,6), an Mosel, Ahr und Mittelrhein zusammen gut 33 (2017: 1). Die dominierenden Rebsorten sind Silvaner mit 171 Hektar, Riesling mit 120 Hektar und Scheurebe mit 34 Hektar. Die Gesamtfläche, auf der in Rheinland-Pfalz noch Trauben zur Eisweinlese hängen, beträgt rund 532 Hektar (2017: 19).
Im Vorjahr waren aufgrund des frühen Lesebeginns und der geringen Erntemenge nur sehr wenige Meldungen eingegangen. Tatsächlich Eiswein gelesen wurde im vergangenen Erntejahr in keinem rheinland-pfälzischen Betrieb. Bei vielen Selbstvermarktern sind die Vorräte daher aufgebraucht. Auch dies kann mit dazu beigetragen haben, dass im laufenden Jahr eine überaus hohe Anzahl von Meldungen eingegangen ist.

Lese erst bei frostigen Temperaturen
Ob, wann und in welchem Umfang es wirklich zur Eisweinlese kommen wird, hängt nun von der weiteren Witterung ab. Zur Eisweinlese müssen die Trauben beim Keltern noch durchgefroren sein. So sieht es der Paragraph 20 im Weingesetz vor. Dazu sind erfahrungsgemäß Temperaturen von mindestens minus 7°C über mehrere Stunden erforderlich.
Wer Eiswein lesen möchte, ist verpflichtet, dies vorab an die Landwirtschaftskammer zu melden. Diese Vorabmeldepflicht wurde im Jahr 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Mit der zugrundeliegenden Verordnung werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz anzumelden.