Gute Gerste – gutes Bier

Braugerstentag 2015 der Fördergemeinschaft Braugerste Rheinland-Pfalz in Oppenheim.

Wenn ein Produkt, das nur aus drei Bestandteilen besteht, von höchster Qualität sein soll, dann gilt höchster Qualitätsanspruch ohne Einschränkung für jede einzelne Zutat. Für ein Bier, das ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut wird, sollte daher besonders auf die Güte der verwendeten Rohstoffe geachtet werden. Beim Braugerstentag 2015 der Fördergemeinschaft Braugerste Rheinland-Pfalz in Oppenheim berieten die Vertreter von Anbauern, Handel, Mälzereien und Brauereien über die Sicherung der Versorgung mit hochwertiger Braugerste im Land.

Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier schreibt vor , „daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ Das Gebot wird im nächsten Jahr 500 Jahre alt und gilt bis heute. Gerste ist demnach ein wichtiger Rohstoff für die Bierproduktion, ihre Güte in hohem Maße Voraussetzung für die Qualität des Endprodukts. Von den 409.100 ha Ackerland 2015 in Rheinland-Pfalz waren 229.600 ha  oder 56 Prozent Getreidefläche. Auf 41.900 ha, 18 Prozent der Getreidefläche, wuchs Sommergerste, die überwiegend zu Malz für die Brauindustrie verarbeitet wird. Die Anbaufläche ist seit Jahren leicht rückläufig, z.B. gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent. Insbesondere die Vertreter der Landwirtschaft machten deutlich, dass stabile und auskömmliche Erzeugerpreise die zentrale Voraussetzung  für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit guter heimischer Gerste ist.

 

Landesieger beim diesjährigen Braugersten-Qualitätswettbewerb wurde Helmut Hartmüller aus Biedesheim. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken überreichte ihm die Staatsehrenplakette des Landes. Aus der Hand von Heribert Metternich, Vizepräsident der Landwirtschaftskammer und Vorsitzender der Fördergemeinschaft erhielt er dafür die Preismünze in Gold.