Gewässerunterhaltung muss nachhaltig sein

Informationsveranstaltung der Landwirtschaftskammer in Mutterstadt zeigt bestehenden handlungsbedarf auf.

18.11.2016 | Rd. 100 Teilnehmer waren der Einladung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände gefolgt, um sich im Palantinum in Mutterstadt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an eine moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung zu verschaffen.

Präsident Ökonomierat Norbert Schindler MdB verwies in seiner Begrüßung auf die umfangreichen Niederschläge im Frühsommer dieses Jahres, die in weiten Teilen der Vorderpfalz für eine langandauernde Überflutung landwirtschaftlicher Flächen geführt hatten. Er ging aber auch auf die Verantwortung der gewässerunterhaltungspflichtigen Stellen ein, die nach seiner Ansicht ihrem Auftrag nicht immer gerecht werden. Rund 80 Prozent der 16.500 km Gewässer in Rheinland-Pfalz sind Gewässer Dritter Ordnung. Hier sind die Verbandsgemeinden zu einem großen Teil Träger der Gewässerunterhaltung, in manchen Räumen auch Wasser- und Bodenverbände. Oftmals dränge sich der Eindruck auf, so Präsident Schindler, die gesellschaftlichen Belange, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Naturschutz und der allgemeine Wunsch nach mehr Vernässung führten zu einer Vernachlässigung der Gewässerunterhaltung.

Ziel der Veranstaltung war es daher auch, einen nachhaltigen Ansatz zu diskutieren: zwischen den Anforderungen der Landwirtschaft, den Rahmenbedingungen des Wasserrechtes und den Anforderungen Naturschutz. Hierzu begrüßte Präsident Schindler Manfred Schanzenbächer von der Abteilung Wasserwirtschaft der SGD Süd in Neustadt sowie Martina Hummel und Matthias Klöppel aus der Abteilung Naturschutz der SGD Süd. Wichtig war den beiden Veranstaltern, die Aspekte einer möglichen Selbstverwaltung der Gewässerunterhaltung durch Wasser- und Bodenverbände darzustellen. Hierzu begrüßte Präsident Schindler den Geschäftsführer des Wasserverbandstages und des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft DBVW in Hannover Godehard Hennies.

Das Einführungsreferat hielt Georg Riede, der als betroffener Landwirt auf der Frankenthaler Terrasse mit eindrucksvollen Bildern schilderte, welche Folgen sich für die Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen ergeben, wenn Gräben und Vorfluter ihrer Funktion des ordnungsgemäßen Abflusses von Wasser nicht mehr gerecht werden. Mit dem Vortrag von Georg Riede erfolgte damit auch die zusammenfassende klare Botschaft der Landwirtschaft an alle gewässerunterhaltungspflichtigen Einrichtungen: eine regelmäßige Mahd und einem angepasster Gehölzschnitt, wobei das gehäckselte Gut selbstverständlich nicht im Graben verbleiben darf; die Erhaltung der Fließfähigkeit in den Gewässern durch ein ausreichendes Gefälle und die Erhaltung der angepassten Dimensionierung von Durchlässen. Hierzu ist ein ausreichendes Gefälle im Gewässer erforderlich, wozu auch gehört, dass Hochpunkte, Schwellen und Hindernisse beseitigt werden. Ärgerlich ist es für die Landwirtschaft, wenn auf der einen Seite von Gräben Flächen für Renaturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden und dies dazu führt, dass hoch anstehendes Grundwasser auf diesen Flächen zu weitreichenden Vernässungen auch außerhalb der Renaturierungsmaßnahme führt. Wenn durch solche Maßnahmen Drainageausläufe verstopfen, was zum Teil erst nach mehreren Jahren beobachtet wird, so ist eine Wiederherstellung des alten Zustandes oftmals schwierig. Im Hinblick auf die Vermeidung zukünftiger Vernässungen, auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel, schlägt Georg Riede vor, Drainagen neu zu verlegen, möglicherweise Schöpfwerke einzurichten und dies in erster Linie zwischen betroffener Landwirtschaft, den gewässerunterhaltungspflichtigen Verbänden und den zuständigen Stellen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zu kommunizieren. Nach seiner Erfahrung hat sich der intensive Dialog zwischen Landwirtschaft und gewässerunterhaltungspflichtiger Einrichtung, in seinem Fall mit den Mitarbeitern des Isenach-Eckbach-Verbandes, außerordentlich bewährt.

Manfred Schanzenbächer von der Abteilung Wasserwirtschaft der SGD Süd in Neustadt schilderte zunächst die Entwicklung des Begriffs der Gewässerunterhaltung von den ersten Formulierungen in den sechziger Jahren bis heute. Zwar stand vor vierzig Jahren auch der Begriff der „Förderung der biologischen Wirksamkeit des Gewässers“ im Gesetz, allerdings haben sich im Lauf der Jahre bis zur Verabschiedung des Wasserhaushaltsgesetzes 2009 die Inhalte verschoben. Nach § 39 WHG ist nach wie vor die Erhaltung des Gewässerbettes auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses eines der Ziele, allerdings ist die Erhaltung der Ufer und der Ufervegetation, die Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und der Schutz des Lebensraums von wildlebenden Tieren und Pflanzen deutlich in den Vordergrund gerückt worden. Hinzu kommen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, die den guten ökologischen Zustand oder das gute ökologische Potenzial für die Gewässer als Ziel bis zum Jahr 2027 vorschreiben. Trotz dieser vielfältigen Ansprüche ist die Gewässerunterhaltung nach § 40 Wasserhaushaltsgesetz jedoch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die – z.B. aufgrund knapper Haushaltsmittel – nicht einfach eingestellt werden darf.  Zwar gibt es bei eintretenden Schäden auch einen Schadensersatzanspruch an den Gewässerunterhaltungspflichtigen, der aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein aktives Verschulden voraus setzt. Einen solchen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, wird im Einzelfall sehr schwierig sein. Ebenfalls einschränkend formuliert Schanzenbächer, dass es keinen Rechtsanspruch dritter, (z.B. der Landwirtschaft) auf die Durchführung Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gibt. Für ihn sei es daher immer eine Einzelfallentscheidung vor Ort, den Konflikt zwischen der Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses (und damit der Sicherstellung der Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen) und der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer herzustellen. Der Dialog bei der heutigen Veranstaltung sei bei dem Entscheidungsfindungsprozess hierzu eine gute Grundlage.

Mit Interesse verfolgten die Zuhörer die zusammenfassende Darstellung der Aspekte des Naturschutzes, die von Martina Hummel und Matthias Klöppel von der SGD Süd in Neustadt vorgetragen wurden. Die Liste der zu berücksichtigenden gesetzlichen Grundlagen erschien den Zuhörern der Fortbildungsveranstaltung in Mutterstadt sehr lang. Neben dem Lebensraum für Pflanzen und Tiere, der lokalen Naherholung für Bürger und der landschaftsprägenden Elemente im Naturhaushalt finden sich in den Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes Regelungen zum allgemeinen und besonderen Artenschutz, zu geschützten Biotopen und zur FFH und Vogelschutzrichtlinie. Damit ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz die Regelung der Wasserrahmenrichtlinie. Konkret ergeben sich durch diese Bestimmungen Verbote zur Rodung, zum Rückschnitt von Röhricht, zum Tötungsverbot besonders geschützter Tiere und zum Verbot der Beeinträchtigung von Fortpflanzung und Ruhestätten. Dies kann sich auf einzelne Arten, wie den Grasfrosch und Fische wie den Schlammpeitzger beziehen. Zwar kann die Naturschutzverwaltung auch Ausnahme von diesen restriktiven Regelungen aussprechen, jedoch sind hierfür Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich, und die Maßnahmen müssen alternativlos sein. In dem Vortrag von Hummel und Klöppel wurde deutlich, dass gerade die Anforderungen der Landwirtschaft, die von Georg Riede skizziert wurden, im Gegensatz zu den rechtlichen Vorgaben des Naturschutzes stehen. Die Vertreter des Naturschutzes regten daher an, alle Maßnahmen frühzeitig abzusprechen, Pflegehandbücher zu erstellen oder ein abschnittweises oder halbseitiges Vorgehen zu planen.

Godehard Hennies vom Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft ging eindrücklich auf die Möglichkeit der Organisation der Gewässerunterhaltung durch Wasser- und Bodenverbände ein. Gewässerunterhaltung, so seine Erfahrung aus den Regionen Niedersachsens, die teilweise unterhalb des Meeresspiegels liegen, sei keine Aufgabe, die nach Kassenlage organisiert werden kann. Gewässerunterhaltung diene nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch den bebauten Ortslagen.

Es sei ausgesprochen hilfreich, die Organisation der Gewässerunterhaltung in die Hände derjenigen zu legen, die auch ein großes Interesse an einer funktionierenden Gewässerunterhaltung haben, nämlich den Eigentümern und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen. Das Selbstverwaltungsmodell über Verbände sei daher in idealer Weise geeignet, die Gewässerunterhaltung so umzusetzen, dass eben nicht nur einseitig Anforderungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft umgesetzt würden, sondern gleichberechtigt auch die Interessen der Grundstückseigentümer. Selbstverwaltung setzt aber immer ein eigenverantwortliches Handeln voraus und ist in der Organisationsform der Wasser- und Bodenverbände auch damit verbunden, dass Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden. Als Verantwortliche für die Gewässerunterhaltung sind Wasser- und Bodenverbände auch diejenigen Verhandler und Ansprechpartner für die Behörden des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. Dies funktioniere in Niedersachsen hervorragend und habe sogar dazu geführt, dass Ausnahmeregelungen zum Natur- und Artenschutz landesweit vereinbart werden konnten. In dem Vortrag von Godehard Hennies wurde aber auch deutlich, dass es eine klare Abgrenzung zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau gibt. Die Veränderung eines Gewässerlaufs, die Schaffung von Rückhalteräumen zum Hochwasserschutz und die Vertiefung der Sohle sind keine Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, sondern erfordern eine Genehmigung für den Gewässerausbau. Hier muss es den gewässerunterhaltungspflichtigen Verbänden aber gelingen, durch kontinuierliche Unterhaltungsmaßnahmen gar nicht erst einen Zustand entstehen zu lassen, der nach Jahren der Nichtunterhaltung einen erheblicheren Eingriff in das Gewässer erfordert.

Die Möglichkeiten der Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten von Wasser- und Bodenverbänden waren im Anschluss an die Vorträge auch Gegenstand der Diskussion. Zum einen wurde dabei deutlich, dass es eben klare Rahmenbedingungen von Seiten des Naturschutzes gibt, die nicht ohne weiteres ausgehebelt werden können. Zum anderen wurde in der Diskussion auch noch einmal deutlich gemacht, dass Gewässerunterhaltung keine Beliebigkeit ist, sondern eine Pflichtaufgabe der Kommune. Zwischen beiden Anforderungen einen akzeptablen Weg zu finden, ist Aufgabe der gewässerunterhaltungspflichtigen Einrichtungen. In der Diskussion wurde deutlich, dass dies wesentlich sachgerechter durch Wasser- und Bodenverbände erfolgen könnte, als wenn staatliche Stellen oder Kommunen hierfür alleine verantwortlich sind. Aber auch außerhalb von Wasser- und Bodenverbänden ist der Dialog zwischen den verschiedenen Interessen eines der wichtigsten Fundamente für sachgerechte Lösungen. Regelmäßige Gewässerbegehungen der örtlichen Landwirtschaft mit den staatlichen Stellen und den Gewässerunterhaltungspflichtigen und die anschließenden Fertigung eines Protokolls und die Überprüfung, ob abgesprochene Maßnahmen auch durchgeführt werden, ist eine der wichtigsten Grundlagen für einen Maßnahmenplan. Bei solchen Gewässerbegehungen kann auch über eine Maßnahme diskutiert werden, die aus dem Kreis der Teilnehmer der Veranstaltung vorgetragen wurde, nämlich die Schaffung von Gewässerrandstreifen. Zweifellos besteht hier an dem einen oder anderen Standort in Rheinland-Pfalz Handlungsbedarf, aber Gewässerrandstreifen sind nicht überall das alleinige Mittel um  Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie und der FFH und Vogelschutzgebiete oder Maßnahmen zum Erosionsschutz umzusetzen. Rheinland-Pfalz setzt hierbei nach wie vor auf den Dialog mit den Betroffenen und nicht auf die pauschale Ausweisung von Randstreifen.

Präsident Schindler griff in der Diskussion erneut die Frage auf, wie durch eine gesetzliche Vorgabe eine Vereinfachung der Gewässerunterhaltung im Hinblick auf Natur- und Artenschutz erfolgen könne. Soweit dies politischer Wille sei, so führte Godehard Hennies aus, sei dies wie am Beispiel von Niedersachsen zu sehen sei, durchaus lösbar.

Der Verbandsvorsteher des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, griff neben der rechtlichen Vereinfachung als roten Faden der Fortbildungsveranstaltung den Begriff des „Staus“ auf. Offensichtlich habe man in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen einen Unterhaltungsstau in Gewässern. Gerade weil viele Maßnahmen in der Vergangenheit aufgeschoben wurden, sind Unterhaltungsmaßnahmen nun mit größeren Eingriffen in das Gewässer verbunden. Der bei den Gemeinden anzutreffende Finanzierungsstau für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung verstärkt dieses Problem. Um beides aufzulösen, bedarf es einer intensiven Kommunikation. Aber auch hier gibt es mittlerweile offensichtlich einen Kommunikationsstau, weil es vor Ort nicht immer gelingt, die Anforderungen der Landwirtschaft, des Natur- und Wasserschutzes und die Maßnahmenmöglichkeiten der Kommunen ausreichend intensiv zu diskutieren. Als ersten Schritt forderte Hartelt daher auf, diesen Kommunikationsstau dringend aufzulösen und in einen intensiven Dialog zu treten, wo Maßnahmen erforderlich und sinnvoll seien. Dies könne und müsse sich dann auch auf mögliche Standorte für Gewässerrandstreifen beziehen.

Als letztes ging Präsident Hartelt auch auf den Organisationsstau ein, der in Rheinland-Pfalz offensichtlich sei. Zwar gibt es von den 200 Wasser- und Bodenverbänden im Land auch rund ein Drittel, das für Gewässer- und Drainageunterhaltung zuständig seien. Gerade im Raum Vorderpfalz und Rheinhessen gibt es mit dem Selzverband, dem Eisbachverband, dem Isenach-Eckbach-Verband und dem Rehbach-Speyerbach-Verband auch Einrichtungen, die für die Gewässerunterhaltung auf Verbandsebene zuständig seien, allerdings fehlt es an einem Dialog, der innerhalb der Verbände intensiviert werden muss. Es fehlt möglicherweise auch an Verbänden, die an Stelle der Verbandsgemeinden die Gewässerunterhaltung in Zukunft als Selbstverwaltung übernehmen wollen. Als Verbandsvorsteher des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände versprach Hartelt, diese Diskussion in die Landkreise und in die Verbandsgemeinden zu tragen, und regte an, entsprechende Gespräche auch im Nordteil des Landes gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Nassau zu führen.

Die Vorträge der Veranstaltung könnenhier heruntergeladen werden.

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz