Garantieerklärung nicht unterschreiben

Kammer rät Schweinerhaltern evtl. geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht zu unterschreiben.

Seit Montag, dem 04. März 2013, haben einige Schlachtunternehmen auch in Rheinland-Pfalz von Ihren Lieferanten, sprich den Landwirten sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Zusatzerklärungen zur Standarderklärung verlangt. Dazu kursieren auch Mustervordrucke.

Die Bauernverbände und auch die Landwirtschaftskammer raten dringend - wie auch anlässlich der Dioxinfälle geschehen - von der Unterzeichnung solcher möglicherweise weitreichenden Garantieerklärungen ab. Allenfalls können Landwirte Bescheinigungen, die Futtermittellieferanten ihnen gegenüber ausgehändigt haben, weiterreichen. In diesem Sinne wurden bereits bereits per Schweine-Info die diese Info beziehenden Schweinehalter informiert. Auch der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) sieht mit der Aufhebung der Sperren seit gestern keine Notwendigkeit mehr, dass solche Erklärungen geliefert werden müssten.