Folgen der Flutung des Polders Ingelheim

Die Landwirte, die Flächen im 162 Hektar großen Ingelheimer Polder bewirtschaften, sehen in den nächsten Tage und Wochen mit Spannung den Nachwirkungen der heutigen Flutung entgegen.

Die Frage, bis wann sich das Wasser aus dem zur Minderung des Hochwasserdrucks in der Region Mittelrhein gefluteten Polder zurückzieht und wann die Flächen wieder bewirtschaftet werden können, entscheidet über wirtschaftliche Folgeschäden. Für das Erntejahr 2013 rechnet die Landwirtschaftskammer aufgrund der absehbar langen Überflutungszeit hier mit einem Totalausfall.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des 2011 fertiggestellten Polders hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit der Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) eine Entschädigungsregelung vorbereitet, wonach private Grundstückseigentümer die durch eine Flutung entstandenen Schäden erstattet bekommen. Dies gilt jedoch nicht für die Flächen, die im Eigentum des Landes sind und unentgeltlich der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Um für die privaten Flächen die notwendige Entschädigung kalkulieren zu können, fordert die Landwirtschaftkammer Rheinland-Pfalz jetzt alle Betroffenen auf, sich mit Angabe ihrer Grundstücke mit der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach (Ralph Gockel, Tel. 0671/793-1138, e-mail ralph.gockel@lwk-rlp.de) in Verbindung zu setzen.

Soweit sich zeigt, dass private Grundstücke von der Flutung betroffen sind, wird sich die Landwirtschaftskammer wegen der notwendigen Begutachtung mit der SGD, Regionalstelle Wasserwirtschaft in Mainz, in Verbindung setzen.

Vorbeugend vorgenommene Beweissicherungsmaßnahmen der Kammer innerhalb des Polders Bodenheim  haben sich aufgrund der Entscheidung, hier nicht zu fluten, im nachhinein als nicht notwendig erwiesen.

Fotos: Dieter Feldner, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz