Förderung beim Stallumbau sichern

Sauen haltende Betriebe können kurzfristig eine Förderung für Stallum- sowie Stallersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau erhalten. Das teilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den Stallumbau, um das Tierwohl in der Sauenhaltung zu verbessern. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden, heißt es in der Mitteilung. Das BMEL fördert  auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Dabei bezuschusst das Ministerium 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Weitere Details sind im Internet unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet individuelle und persönliche Beratung zu diesem Thema an: Jörg Böhmfeld steht allen Sauen haltenden Landwirten im Land unter Telefon 0651/94907-342 oder per E-Mail, joerg.boehmfeld@lwk-rlp.de, zur Verfügung.