Förderprogramm der ISB für Urlaubsbetriebe: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)

Seit dem 1. Januar 2021 läuft das vom Förderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI) des Landes Rheinland-Pfalz, das rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt.

Ziel ist ein Beitrag zur Schaffung und/oder Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Durch die Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentlichen Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen beziehungsweise Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden.

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen. Dazu zählen auch Betriebsstätten des Beherbergungsgewerbes, wenn diese nicht nur geringfügig der Beherbergung dienen, das heißt, dass spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 30 % des Umsatzes mit reinen Übernachtungen erzielt werden und nach Abschluss des Investitionsvorhabens in jedem Fall mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung vorhanden sein müssen.

Gefördert werden Investitionskosten von mindestens 250.000 € bei kleinen und 500.000 € bei mittleren Unternehmen, wobei die Förderhöchstgrenze bei fünf Millionen Euro liegt. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 20 % bei kleinen und 10 % bei mittleren Unternehmen.

Die Förderung gilt für Investitionen zur Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation (Prozessinnovation), Investitionen zur Nutzung von Digitalisierungspotentialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen (Digitalisierung) sowie Investitionen zur Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue bzw. wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen (Produktinnovation).

Nicht förderfähig sind Gastronomie, Campingplätze und Ferienwohnungen, wiederkehrende und routinemäßige Änderungen (zum Beispiel einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung) sowie die Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software.

Die Förderung muss bei der ISB beantragt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm IBI finden Sie unter https://isb.rlp.de/foerderung/400.html.