Flurbereinigung braucht positive Grundstimmung

Zu ihrer konstituierenden Sitzung trafen sich die Mitglieder des neuen Ausschusses Raumordnung, Regionalentwicklung, Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach.

Die bisher von der Kammer eingerichteten Ausschüsse Agrarstruktur sowie Naturschutz wurden in der neuen Wahlperiode zu einem 25 Personen fassenden Ausschuss zusammengefasst. In der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder den ehemaligen Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Rudolf Schneichel zum Vorsitzenden. Der Obstbauer Ludwig Schmitt aus Mainz-Finthen übernimmt die Position des stellvertretenden Vorsitzenden im Ausschuss.

Unter Leitung von Vizepräsident Heribert Metternich und in Anwesenheit des zweiten Vizepräsidenten Michael Horper sowie der Vorstandsmitgliedern Walter Clüsserath und Eberhard Hartelt konnten die Ausschussmitglieder nach den Regularien Ausführungen von Professor Axel Lorig folgen, der über die Leitlinien der ländlichen Bodenordnung und die Schwerpunkte des Landwirtschaftsministeriums zur Flurbereinigung informierte. Grundlage für die Bodenordnung sind die von der AG Landentwicklung entwickelten und bundesweit gültigen Richtlinien. Im Wesentlichen wurden diese Richtlinien von Rheinland-Pfalz erarbeitet, so dass mit einer Umsetzung dieser Leitlinien gerade in Rheinland-Pfalz auch gerechnet werden kann. Dies gilt auch unter der neuen Leitung des Ministeriums versicherte Axel Lorig, so dass aus politischen Gründen keine Abstriche an der Bodenordnung zu erwarten sind. Allerdings sind auch die Flurbereinigungsbehörden bei den DLR von den Sparmaßnahmen des Landes betroffen. So ist mit einer Kürzung von rund 1 Mio. Euro pro Jahr zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass man von Seiten der DLR sehr genau prüfen wird, welche Verfahren überhaupt eingeleitet werden können. Hierzu gibt es ein Punktesystem, mit der die Dringlichkeit jedes einzelnen Verfahrens dokumentiert wird. Eine Einschränkung erfährt die Flurbereinigung jedoch durch die bereits realisierende Kürzung der förderfähigen Kosten, die von 2.000,- Euro auf 1.200,- Euro pro ha gesenkt werden. Die Mitglieder des Ausschusses hielten dies so pauschal nicht für gerechtfertigt. Gerade in den Mittelgebirgsräumen mit einer schwierigen Erschließungssituation landwirtschaftlicher Flächen ist der Ansatz von 1.200,- Euro pro ha möglicherweise nicht ausreichend. Prof. Lorig betonte jedoch die Notwendigkeit der Kürzung und wies gleichermaßen auf die notwendige Einschränkung des Wirtschaftswegebaus außerhalb der Flurbereinigung hin, die sich zukünftig nur noch an einem System von gemarkungsübergreifenden Wegen orientieren kann. Die hierfür notwendigen fachlichen Grundlagen wurden im vergangenen Jahr von den DLR unter Einbindung der Landwirtschaftskammer erarbeitet, derzeit liegen aber noch nicht alle Ergebnisse dem Ministerium vor. Kritisiert wurde vom Ausschuss die neue Praxis bezüglich der Entscheidung über die Einleitung von Bodenordnungsverfahren. Man habe Verständnis für eine stärkere Bürgerbeteiligung im Allgemeinen, jedoch sei es nicht zumutbar, dass agrarstrukturell notwendige Maßnahmen aufgrund emotional verursachter Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung nicht zur Umsetzung kommen können. Zwar betonte Prof. Lorig, dass auch in der Vergangenheit keine Flurbereinigungsverfahren gegen den Willen der breiten Bevölkerung durchgesetzt wurden, allerdings bemängelten die Mitglieder des Ausschusses die jetzt formal geforderte Mehrheitsentscheidung innerhalb der Bürgerschaft. Die Landwirtschaftskammer ist zusammen mit den örtlichen Bauern- und Winzerverbänden daher gefordert, zusammen mit den DLR für eine positive Grundstimmung zum Thema Flurbereinigung zu sorgen und im Einzelfall auch eine engagierte Diskussion pro Flurbereinigung in den Orten zu begleiten.

Neben der Flurbereinigung standen weitere Aufgabenbereiche des Referates Raumordnung, Regionalentwicklung, Naturschutz der Landwirtschaftskammer auf der Tagesordnung. So berichtete Dieter Feldner für den Bereich Naturschutz über die Initiative des Verbandes der Landwirtschaftskammern und des Deutschen Bauernverbandes in Berlin, wonach zukünftig ein Prüfverfahren und die Erstellung von Gutachten eingefordert wird, sobald landwirtschaftliche Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Die Ausschussmitglieder begrüßten diese Initiative forderten jedoch, dass dies auf untere Ebene umgesetzt werden müsse und das Positionspapier auch dem Ministerium zur Umsetzung nahegelegt wird.

Das Positionspapier kann <media 93842 - - "TEXT, Positionspapier zur Eingriffsregelung, Positionspapier_zur_Eingriffsregelung.pdf, 117 KB">hier </media>heruntergeladen werden.

Ausführlich ging Feldner auf die Stiftung zur Erhaltung der Kulturlandschaft ein. Insbesondere die Aktion "Schwalbe sucht Dorf" sei sowohl bei Landwirten als auch bei der Bevölkerung und der Presse bisher sehr gut angekommen. Der Leiter des Referates Raumordnung, Regionalentwicklung, Naturschutz Ralph Gockel berichtete zum Abschluss der Ausschusssitzung über die aktuelle Arbeiten des Referates im Bereich Wasserwirtschaft, Regionalplanung und der regenerativen Energien. Bei der Wasserwirtschaft machen den Landwirten die Ausweisung von Wasserschutzgebieten Sorge, sowohl überzogene Verbotskataloge als auch sehr groß dimensionierte Flächenausweisung können derzeit von der Praxis vor Ort nicht nachvollzogen werden. Die Anregung, Kooperationen in Wasserschutzgebieten einzurichten wird auch im Hinblick auf die mögliche Förderung über den Wassercent als sinnvoll angesehen. Zu dem Aufgabengebiet Regionalplanung ging Gockel insbesondere auf die Erstellung landwirtschaftlicher Fachbeiträge für die Regionalplanung ein sowie die damit verbundene Absicht ein Agrarinformationssystem aufzubauen, das recht schnell die Bedeutung und Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen über die Darstellung im Internet möglich macht. Die Regionalplanung ist auch einer der Dreh- und Angelpunkte bei den jetzt anstehenden Überlegungen zum Ausbau der Regenerativen Energien. Mit dem jetzt vorliegenden LEP IV wird die mögliche Ausweisung von Flächen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen erheblich vereinfacht. Die Landwirtschaftskammer befürchtet hierdurch eine "Verspargelung" der Landschaft und hält dringend an der Forderung fest, für Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen eine regionalplanerische Steuerung vorzunehmen. Der Vorsitzende des Ausschusses Rudolf Schneichel schloss die Sitzung mit dem Wunsch, bereits im Sommer mit dem Schwerpunkt "Wasserschutzgebiete" erneut zu tagen. Hierzu wurde vorgeschlagen einem kompetenten Vertreter des Ministeriums zu der Sitzung einzuladen.

Die Mitglieder des Ausschusses finden Sie <media 94174>hier.</media>

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz