Fernunterricht gilt mindestens bis 29. Januar 2021

Für die Berufsbildenden Schulen gilt seit 4. Januar ausschließlich Fernunterricht. Die Regelung wurde bis mindestens 29. Januar 2021 verlängert.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weist auf die Vorgaben für das Lernen im häuslichen und/oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende hin, die sich aus dem Berufsbildungsgesetz ergeben und während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung finden: also am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch, wenn die Schulgebäude geschlossen sind. Diese Regelung verlängert sich vorerst bis 29. Januar 2021.

Sollten Berufsschülerinnen und Berufsschüler über keine – für die Herausforderungen des Fernunterrichts – förderliche Lernumgebung verfügen, (z.B. indem nur eine unzureichende räumliche oder technische Infrastruktur zur Verfügung steht), haben sie Gelegenheit, unter Hygiene- und Abstandsregeln in den Räumen der Schule das Fernlernen zu realisieren. Außerdem besteht auch mancherorts die Möglichkeit, die zuständige berufsbildende Schule um ein digitales Endgerät zum Verleih zu bitten, um die individuelle technische Situation zu verbessern.  

Für den Zeitraum ab 18. Januar 29. Januar 2021 gilt darüber hinaus ebenfalls grundsätzlich, dass für Auszubildende an Berufsschulen, die im Februar 2021 ihre Kammerabschlussprüfungen ablegen werden, zur Vorbereitung der Prüfung ein Wechsel- oder Präsenzunterricht unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln angeboten wird.

Da die Klassen- und Ausbildungsberufestruktur der einzelnen berufsbildenden Schulen ebenso heterogen wie die bevorstehende Prüfungsterminsituation bei den Kammern ist, haben die Schulen ab dem 18. Januar 2021 außerdem die Option (zeitlich gestaffelt und damit zahlenmäßig deutlich entzerrt sowie unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln), nach und nach weitere Abschlussklassen in Wechsel- oder in Präsenzform zu beschulen, deren Prüfungstermine nach Februar liegen.

Die Regelungen sollen mit Blick auf die in den kommenden Winter- und Frühjahrsmonaten stattfindenden Abschlussprüfungen allen Beteiligten die Möglichkeit geben, einen erfolgreichen Abschluss unserer gemeinsamen Auszubildenden zu erreichen.

Für die DLR-Schulen gelten in den jeweiligen Zeiträumen folgende Regelungen:

Zeitraum 18. bis 22. Januar 2021:
- Grundsätzlich Fortsetzung des Fernunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler
- Für Abschlussklassen besteht die Option, diese ein- bis zweimal in dieser Woche in Präsenz unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln (ggfs. durch Teilung ermöglichen) zu beschulen. Als Abschlussklassen gelten: Fachklasse II der Berufsschule sowie alle Klassen der Fachschule I und II
- Ein Angebot für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, kann vorgehalten werden.

Zeitraum 25. Januar bis 29. Januar 2021:
- Grundsätzlich wie im vorherigen Zeitraum
- Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (s. Def. oben) können jedoch optional unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln in Präsenz an allen Tagen beschult werden.

Durch diese Regelung wird ein schulindividueller Umgang mit der jeweiligen Situation vor Ort ermöglicht.

Zum Download bieten wir Ihnen an dieser Stelle noch den "6. Hygieneplan Corona Schulen" und ein "Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule" an.