Experten treffen sich in Münchweiler

Am 12. März fand im Landhotel Klostermühle in Münchweiler die inzwischen 23. Jahrestagung der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen statt. Zunächst begrüßte Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler die mehr als 70 Teilnehmer und dankte den Sachverständigen für ihre wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Er appellierte an die Teilnehmer, ihre Sachkunde auch in Zukunft einzubringen, da das echte Expertenwissen häufig in gesellschaftlichen Diskussionen zu kurz käme.

Im ersten Vortrag stellten Vertreter des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation die in Rheinland-Pfalz verfügbaren Geoinformationen vor. Bereits mit den kostenfreien und sehr umfangreichen Basisprodukten stehen eine Vielzahl an Grundlagenkarten und Online-Kartendiensten zur Verfügung, die auch von Sachverständigen in ihren Gutachten sinnvoll eingesetzt werden können. Oftmals lassen sich komplizierte Sachverhalte durch die Nutzung von Luftbildern und Lageplänen gut nachvollziehbar darstellen.
In einem sehr kurzweiligen und lebendigen Vortrag verstand es anschließend der Hauptreferent des Vormittages, Dr. Markus Hardt (Wissenschaftlicher Dienst, Landtag Rheinland-Pfalz), den Teilnehmern das rechtliche Umfeld rund um die Rolle als gerichtlicher Sachverständiger praxisnah zu vermitteln. Er machte deutlich, dass der Ausgang von Gerichtsverfahren wesentlich von Sachverständigengutachten abhängig und die Arbeit der Gerichtssachverständigen daher von enormer Bedeutung sei. Die Bezeichnung „Gehilfe des Richters“, die in diesem Zusammenhang häufig Verwendung finde, verdeutliche diesen Umstand nur unzureichend und werde der tatsächlichen Bedeutung der Gerichtssachverständigen nicht gerecht.

Pflanzenschutzmittelproblematik, Entschädigungsrichtlinien und Baurecht
Das Nachmittagsprogramm fand in drei thematisch getrennten Gruppen statt. In der Sparte Gartenbau verstanden es Dr. Bernd Augustin und Anna Keuck vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, die Teilnehmer auf den neuesten Stand zu den Themen „Pflanzenschutzmittel im privaten und öffentlichen Bereich“ sowie „Schädlinge im Gartenbau“ zu bringen. Es wurde deutlich, dass durch den nur noch sehr eingeschränkt möglichen Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel die Pflege öffentlicher Bereiche wie zum Beispiel Parkplätze, Friedhöfe und Bürgersteige inzwischen sehr anspruchsvoll und zeitintensiv ist. Damit verbunden sind ein hoher Kostenaufwand und ein hoher Personalbedarf, der insbesondere Kommunen vor große Herausforderungen stellt.
Eine die Landwirtschaft betreffende neue Richtlinie stellte Frau Dr. Christina Müller von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Sachverständigen vor. Die „Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft“ (LandR) findet in der Regel immer dann Anwendung, wenn landwirtschaftliche Flächen durch öffentliche Eingriffe in Anspruch genommen werden. Dabei geht es unter anderem um die Berechnung von Entschädigungen für Flächenverlust, Flächendurchschneidung und Umwege. Die bisher gültige LandR 78 ist inzwischen über 40 Jahre alt und wird seit Jahren überarbeitet. Die Veröffentlichung der neuen LandR wird in diesem Jahr erwartet. Wichtige Neuerungen sind die stärkere Berücksichtigung von Pachtflächen bei Entschädigungsleistungen sowie die Anpassung von Zinssätzen an das seit Jahren niedrige Zinsniveau. In Expertenkreisen werden die Anpassungen durchaus als ein Fortschritt gewertet.

Wetterextreme erschweren langfristige Planungen in der Forstwirtschaft
Es folgte ein Beitrag von Tim Henninger. Der Mitarbeiter aus dem Referat Raumordnung der Landwirtschaftskammer stellte die baurechtlichen Möglichkeiten zur Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich vor. Hier gilt es, hohe gesetzliche Hürden zu beachten. Für Sachverständige sind die Regelungen insbesondere bei der Bewertung aufgegebener Hofstellen wichtig. Bei der Wertermittlung kann es von entscheidender Bedeutung sein, welche Nutzung der Gebäude in Zukunft noch zulässig ist. Dabei ist es wichtig, dass sich Eigentümer von Althofstellen frühzeitig beim zuständigen Bauamt oder der Landwirtschaftskammer über die Möglichkeiten zur Nutzungsänderung informieren. Sind nämlich mehr als sieben Jahre nach Aufgabe der ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung vergangen, sind die baurechtlichen Möglichkeiten zur Genehmigung landwirtschaftsfremder Nutzungen nur noch sehr eingeschränkt.
Andere, längere Zeiträume spielen in der Forstwirtschaft eine Rolle. Doch die langfristige nachhaltige Planung wird durch die Folgen der Klimaveränderungen zunehmend schwierig. Kalamitäten, wie die großen Schäden durch Borkenkäfer im letzten Jahr, Spätfröste, wie im Frühjahr 2017 und Sturmereignisse, wie erst kürzlich am Fastnachtswochenende, zeigen deutlich, dass Wetterextreme zunehmen. Wie diesen Problemen in der aktuellen Forschung begegnet wird, stellte Prof. Dr. Marc Hanewinkel von der Universität Freiburg den Forst-Sachverständigen vor. Die Nutzung von auf zurückliegenden Jahren basierenden Wachstumsmodellen muss zunehmend einer Risikobewertung unterzogen werden. Instrumente und Verfahren dafür stehen derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung. Hier wird eine Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis in den nächsten Jahren für dringend erforderlich gehalten.
Die Teilnehmer sprachen anschließend von einer sehr gelungenen Veranstaltung und dankten den Referenten für die interessanten Vorträge. Auch nach der Veranstaltung und in den Pausen wurden die aufgeworfenen Fragen noch intensiv mit den Referenten diskutiert.

Jan Hendrik Müller, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz