EU-Weinbaukartei - Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU Weinbaukartei 2020 ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 abzugeben. Aktueller Hinweis: Aufgrund der allgemeingültigen Einschränkungen im Hinblick auf die Bekämpfung des CORONA-Virus bitten wir folgende Empfehlungen zu beachten:

  1. Da die Dienststellen der Landwirtschaftskammer aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen sind, kann eine Beratung vor der Abgabe der Meldung nur telefonisch und in Einzelfällen nur nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer erfolgen.
  2. Aufgrund der derzeit eingeschränkten Betretungsmöglichkeiten aller beteiligten Verwaltungen kann nicht gewährleistet werden, dass bei einer persönlichen Abgabe der Meldung diese unmittelbar durch die zuständige Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder die Landwirtschaftskammer mit einem Eingangsstempel auf dem Belegexemplar versehen werden kann.  
  3. Wir empfehlen daher die Änderungsmeldung zur Weinbaukartei direkt an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer entweder auf dem Postweg zuzusenden oder in deren Briefkasten einzuwerfen. Bitte legen Sie einen frankierten Rückumschlag bei, damit das Doppel abgestempelt und zurückgeschickt werden kann. Dies gilt insbesondere für diejenigen Betriebe, die bei der Umstrukturierungsförderung der Kreisverwaltung teilnehmen. Falls kein frankierter Rückumschlag beiliegt, wird das mit dem Eingangsstempel versehene Belegexemplar durch die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer für Sie aufbewahrt. Dies gilt auch für diejenigen Änderungsmeldungen, die bei den Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen eingeworfen und durch diese an die Landwirtschaftskammer weitergeleitet wurden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz