Ehrungen für langjährige Betriebszugehörigkeit

Auch 2017 ehrt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, dem Weinbau, dem Gartenbau und Baumschulen.

Voraussetzung ist, dass Beiträge zur Landwirtschaftskammer bezahlt und zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Arbeitnehmer Sozialabgaben entrichtet werden. Einen entsprechenden Antrag kann nur der Betrieb stellen. Anträge zum Herunterladen sowie weitere Informationen finden Sie hier >>>.

Oder sind zu erhalten bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Bereich Arbeitnehmerfragen -
Christian Augustin
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/793-1166, Fax: 0671/793-1199
E-Mail: christian.augustin(at)lwk-rlp.de