Dürfen Saisonarbeitskräfte/ Erntehelfer aus dem Ausland einreisen?
Diese Regelung gilt für Einreise aus Drittstaaten, GBR sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind.
Derartige Einreisebeschränkungen sind zwingend erforderlich, um Infektionsketten zu unterbrechen, insbesondere im Hinblick auf den ansonsten zu erwartenden erheblichen Umfang des vorgenannten Personenkreises.
Diese Einreisebeschränkungen gelten nicht für die grenzkontrollfreien Binnengrenzen im Verhältnis zu Polen, Tschechien und Slowakei.
Die neuen Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter gelten ab 25.03.2020, 17:00 Uhr und gelten bis auf weiteres."