Die Kunst des Fahrsilobaus

Der Neubau von Fahrsilos unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regelwerken, die es zu beachten gilt. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Vorgaben liefern, um bei der Durchführung einer solchen Baumaßnahme den Überblick zu behalten. Was das im Einzelnen bedeutet, davon berichtet unsere Fachberaterin Dipl.-Ing. Arch. (FH) Simone Hamann-Lahr.

Feldmiete oder bauliche Anlage?

Hinsichtlich der Abgrenzung, ob es sich um eine Feldmiete oder eine baulich herzustellende Fahrsiloanlage handelt, gibt die Anlagenverordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), 18.04.2017) Auskunft. Darin heißt es, dass eine Anlage als ortsfest gilt, und damit ein Bauwerk herzustellen ist, wenn sie länger als ein halbes Jahr an einem Ort zu einem bestimmten betrieblichen Zweck betrieben wird. Zur Fahrsiloanlage gehören auch die Fugen und Beschichtungen und die dazugehörenden Abläufe, Rohrleitungen und Sammelbehälter. 

Der Abstand von JGS-Anlagen zu privat oder gewerblich genutzten Quellen oder zu Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, hat mindestens 50 m, der Abstand zu oberirdischen Gewässern mind. 20 m zu betragen (§ 51 AwSV). 

Im Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren mit dem passenden Planer

In manchen Landesbauordnungen (z.B. RLP, Hessen, Saarland) ist der Neubau eines Fahrsilos oder eines Sickersaftbehälters bis zu einer bestimmten Größe baurechtlich erst einmal baugenehmigungsfrei. Dennoch kann eine Genehmigung nach anderen Vorschriften erforderlich werden. So ist dann der Betrieb eines Fahrsilos (Anlage zum Lagern von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft - JGS-Anlage) der zuständigen Wasserbehörde 6 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen (AwSV, Anl. 7). Die zur Beurteilung erforderlichen Pläne und Unterlagen sind beizufügen, was in der Praxis der Unterlagenqualität eines Bauantrages gleicht. 

Falls ein Bauteil der Gesamtanlage baugenehmigungspflichtig ist, wird die Baugenehmigungspflicht für die gesamte Anlage ausgelöst. Das Bauvorhaben sollte von einem Planer realisiert werden, der Erfahrungen und Referenzen im landwirtschaftlichen Bau von JGS-Anlagen vorweisen kann. In Rheinland-Pfalz wird häufig eine fachkundige Person gem. § 103 Landeswassergesetz gefordert. Auf der Internetseite der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz kann man entsprechende Anschriften finden. 

Dimensionierung und Bauform einer Anlage

Eine Siloplatte ohne eigene Wände bietet sich am ehesten für kleinere Futtermengen an, die flexibel gelagert werden sollen. Die Hauptfuttermengen eines Betriebes werden i.d.R. jedoch in Futterkammern gelagert, da auf einer Platte bei vergleichbarer Füllmenge wesentlich mehr befestigte Fläche und damit auch größere Behälter für verunreinigte Oberflächenwasser nötig werden. Ein vermeintlicher Kostenvorteil ist damit schnell zunichte gemacht. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Verdichtung im Randbereich und der große Flächenbedarf. 

Die sinnvolle Länge, Breite und Höhe eine Anlage aus Silokammern ergibt sich u.a. aus der Anzahl der zu fütternden Tiere, der Zusammensetzung der Futterrationen, d.h. der Futterkomponenten und der Ernte- und Walztechnik. Um ein Parallelbetrieb bei der Silobefüllung zu ermöglichen, sollte das Silo mindestens 7, besser 8 m breit sein. In der Praxis sind die Anlagen ca. 50 m lang. Über den nötigen Mindestvorschub (2 m / Woche) lässt sich dann die Höhe der Anlage planen. Die Entnahmetechnik sollte auf die geplanten Größen angepasst sein, die spätere Entnahme wenn möglich zur wetterabgewandten Seite erfolgen. Zusätzlich zur eigentlichen Fahrsiloanlage ist ein Rangierbereich vor der Anlage von mind. 10 m empfehlenswert. Da oft mit Lohnunternehmern zusammengearbeitet wird, ist eine gute Anbindung an das Straßennetz und eine funktionierende interne Logistik wichtig. 

In der Praxis zeigen sich unterschiedliche Bauformen bei den Wandgeometrien. So werden gerade oder schräge Wände angeboten. Diese wiederum mit den unterschiedlichsten Ausführungen im Fußpunkt (z.B. T- oder L-Form) und als Einzel- oder doppelte Wand mit Zwischenraum. Ein entstehender Zwischenraum kann sowohl als Arbeits- als auch als Lagerraum für die Siloabdeckung genutzt werden. Dies verbessert die Arbeitswirtschaft und erhöht die Sicherheit. Mit einem Zwischenraum innerhalb der Fahrsilowände steigt meist auch der Platzbedarf für die Anlage und die Baukosten. Eine Abtreppung mittels L-Wänden kann jedoch ein hängiges Gelände besser ausgleichen. Auf jeden Fall sollte ein Baugrundgutachten vor der Planung beauftragt werden. 

Rechtlicher und technischer Rahmen zur Bauausführung

Die Anlage muss flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein. Zur Einhaltung des Gewässerschutzes sind insbesondere die Verordnung über "Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" mit deren "Anlage 7 Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)" zu nennen. Über die neuen Regelungen der AwSV gibt es nun eine Pflicht, Fachbetriebe zu beauftragen und die Anlagen von Sachverständigen prüfen zu lassen. 

Weitaus umfassender ist das die AwSV ergänzende "Arbeitsblatt DWA-A 792 Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS - JGS-Anlagen (Aug 2018)". Hier werden auf 76 Seiten sehr detailliert die technischen Vorgaben für JGS-Anlagen und somit auch für Fahrsiloanlagen beschrieben. Die TRwS 792 und die DIN 11 622 ist eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die Planer. 

Betonbauweisen im Fahrsilobau

Eine weitere bauordnungsrechtliche Norm für Fahrsilos ist die "DIN 11622 - Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos", die aus insgesamt vier Teilen (-2, -4, -5 und -22) besteht. Der seit September 2015 neue "Teil 5 - Fahrsilos" gilt für Fahrsilos aus Beton und Stahlbeton. Damit sind diese Bauweisen geregelte Bauweisen und bedürfen keiner Allgemein bauaufsichtlichen Zustimmung (abZ), da die DIN 11622 als technische Baubestimmung eingeführt ist. Beton- und Stahlbetonbauweisen sind vom Hersteller mit einem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen zu kennzeichnen. 

Die Norm 11622 gilt ausdrücklich nicht für Fahrsilos mit durch Erddruck auf der Außenseite gestützten Silowänden. Die bislang oft verwendeten "Traunsteiner Silos" bedürfen somit einer bauaufsichtlichen Zulassung, um neu verbaut werden zu können. Die DIN 11622 ist eine Norm, um die Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu gewährleisten. Hier werden Regeln zum Schutz des Betons und der Bewehrung beschrieben und statische Fragen und Bedingungen zur Gründung und Standsicherheit formuliert. 

Bei der Betonindustrie gibt es gute Planungshilfen, wie z.B. den Bauteilkatalog (9. Auflage, 2016). Darin sind zu unterschiedlichsten Bauteilen die Expositionsklasse, die Feuchtigkeitsklasse, die Mindestdruckfestigkeitsklasse, die Mindestbetondeckung und die Überwachungsklasse zugeordnet. Meist werden die Wände beim Fahrsilo aus Beton erstellt. Es können Fertigteilwände oder Ortbetonbauweisen zum Einsatz kommen. Für Wandbauteile ist ein fremdüberwachter (ÜK 2) Beton C35/45, XC4, XA3, XF3, WF erforderlich. Betonbauteile müssen i.d.R. beschichtet werden, um dauerhaft vor Sickersäften geschützt zu sein. Dies ist ein Grund, warum Beton eher nicht als Boden im Fahrsilo zum Einsatz kommt. 

Beim Wandfertigteil ist von einer höheren Bauteilqualität, Maßgenauigkeit und Geschwindigkeit an der Baustelle auszugehen. Der über die Nutzungszeit zu wartende Fugenanteil ist allerdings höher als bei Ortbetonwänden. Mit der örtlichen Betonbauweise kann die Planung evtl. besser den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Die Qualitätssicherung einschl. Nachbehandlung muss hier jedoch komplett an der Baustelle gewährleistet werden können. 

Bauaufsichtliche Zulassungen sind vielfach nötig

In der Anlage 7 der AwSV wird ebenfalls festgestellt,            dass für die Anlagen nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze verwendet werden, für die die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen vorliegen. Es sind grundsätzlich Verwendbarkeitsnachweise für folgende Bauprodukte nötig: Auffangwannen und -vorrichtungen sowie vorgefertigte Teile für Auffangräume und -flächen, Abdichtungsmittel für Auffangwannen, -vorrichtungen, -räume und für Flächen, Behälter, Innenbeschichtungen und Auskleidungen für Behälter und Rohre, Rohre, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen.

Momentan sind Zulassungen für Beschichtungen und Innenbeschichtungen, Gummierungen und Auskleidungen, Leckerkennungssysteme, Fugendichtstoffe (z.B. zwischen Betonfertigteilen) und einen Walzasphalt vorhanden. Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (www.DIBt.de) erteilt die bauaufsichtlichen Zulassungen, die auf deren Internetseite abrufbar sind. 

Der Markt hält bislang leider nur wenige Bauprodukte für diesen speziellen Anwendungsbereich bereit. Daher kann man sich meist nur damit behelfen, vom Hersteller eine Bestätigung über die chemische Beständigkeit gegenüber Jauche, Gülle, Silagesickersäften, die mechanische Beständigkeit, die UV-Beständigkeit und die physiologische Unbedenklichkeit zu bekommen. 

Asphalt ist viel verwendeter Baustoff

Asphalt wird beim Fahrsilo oft im Bodenbereich eingesetzt. Er ist eine Bauweise, die einer abZ unter Berücksichtigung der ZTV Asphalt-StB 07/13 bedarf. Allerdings ist diese Forderung noch nicht anwendungsreif in der Praxis angekommen. Grundsätzlich bedarf es eines zweischichtigen Aufbaus bestehend aus Tragschicht und Deckschicht. Für die Bemessung des Unterbaus sind die Richtlinien des Straßenbaus (RStO 12) heranzuziehen. In allen Schichten sind carbonatarme (besser -freie) Gesteinskörnungen zu verwenden. 

Die Deckschicht ist dabei die Dichtschicht mit einer Dicke von 4 cm und einem Hohlraumgehalt von ≤ 3 Vol.-%. Im Randbereich ist ein Gussasphaltstreifen vorzusehen. Da es sich immer um örtliche Bauweisen handelt, sollten die Eigenüberwachung und Kontrollprüfungen sehr sorgfältig durchgeführt werden. Nur so kann eine dichte Fläche hergestellt werden. An dieser Stelle sei auf eine Veröffentlichung der Asphaltindustrie " "Walzasphalt zur Abdichtung landwirtschaftlicher Fahrsiloanlagen" aus 2009 verwiesen, die momentan jedoch überarbeitet wird. 

Saubere Bewirtschaftung und funktionierende Entwässerung sind das A und O

Zu den Abläufen ist ein Gefälle von mind. 2 % herzustellen. Dieses Gefälle ist bereits im Unterbau und Planum mit vorzubereiten und die Anlage ist insgesamt ins Gelände einzunivellieren. Die Abläufe und Rohrleitungen müssen ausreichend groß dimensioniert werden. Für jeden Bewirtschaftungsabschnitt, der getrennt entwässert werden soll, ist ein jederzeit zugänglicher Trennschacht einzubauen. Rohre sind entweder geregelte Bauprodukte (PVC-U oder UP-GFK) oder bedürfen einer Zulassung (abZ z.B. für PE-Rohre). Die Größe eines Gärsaftbehälters wird über die Größe der angeschlossenen, verunreinigten Flächen und die örtlichen Niederschläge bemessen. Er muss mind. 3 Monate Lagerkapazität beinhalten. Ein Gärsaftbehälter kann entweder aus Beton gem. DIN 11 622 mit einer Innenbeschichtung oder Auskleidung oder aus Kunststoff (abZ erforderlich) bestehen. Erdbecken sind ebenfalls zulässig. 

Für die spätere Silobewirtschaftung ist die Sauberkeit der Flächen und Abläufe ein wichtiger Faktor. Nur Flächen ohne Silagereste bzw. abgedeckte, befüllte Anlagen können als nicht verunreinigte Flächen angesehen werden. Die Niederschläge aller anderen, verunreinigten Flächen sind in einem Sickersaftbehälter aufzufangen. Um alle Abwässer - auch bei Starkregen - gut ableiten zu können, müssen die Abläufe sauber gehalten werden und die Ablaufeinstellung auf "verschmutzt" gestellt sein. Die Einleitung sauberen Niederschlagswassers bedarf evtl. einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 

Eine Beschriftung am Fahrsilo, die die Füllgutklasse (Futterart und TS-Gehalt), die Füllhöhe, das Baujahr, den Errichter und die zulässigen Fahrzeuge benennt, soll die Sicherheit zusätzlich erhöhen. 

Fazit

Da Fahrsiloanlagen aus baulicher und wasserrechtlicher Sicht sehr anspruchsvolle Bauwerke sind, sollte man erfahrene und fachkundige Planer und Fachfirmen beauftragen. Die umfassende Kenntnis der benannten Regelwerke ist die Basis für eine funktionierende Planung und Ausführung.

Weitere Informationen zur Bauberatung der Landwirtschaftkammer >>>

Kontakt zur Autorin >>>