Das Wasserrecht im Umbruch, mit einer Baudokumentation auf der sicheren Seite

Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz, welches seit dem 1. März 2010 in Kraft ist, wurde das Wasserrecht grundlegend geändert. Ursprünglich war der Bund nur für die Rahmengesetzgebung zuständig. Die konkrete Umsetzung der Bundesvorgaben erfolgte durch die Länder mit eigenen Wassergesetzen und Verordnungen.

In der Folge entstanden unterschiedliche Verwaltungsvorschriften, abgestimmt auf die hydrogeologischen Besonderheiten des jeweiligen Landes, so dass es bislang keine einheitlichen Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt. Mit der Neuregelung soll das Wasserrecht bundesweit vereinheitlicht und durch gleiche Anforderungen zum Beispiel bei der Anlagensicherheit die Praktikabilität verbessert werden.
In der Landwirtschaft sind unter anderem Jauche- und Güllebehälter, Fahrsiloanlagen mit Silagesickersaftbehältern, Biogasanlagen, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittellager sowie Hoftankstellen, Frisch- und Altöllager betroffen.

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