Das Wasserrecht im Umbruch, mit einer Baudokumentation auf der sicheren Seite
In der Folge entstanden unterschiedliche Verwaltungsvorschriften, abgestimmt auf die hydrogeologischen Besonderheiten des jeweiligen Landes, so dass es bislang keine einheitlichen Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt. Mit der Neuregelung soll das Wasserrecht bundesweit vereinheitlicht und durch gleiche Anforderungen zum Beispiel bei der Anlagensicherheit die Praktikabilität verbessert werden.
In der Landwirtschaft sind unter anderem Jauche- und Güllebehälter, Fahrsiloanlagen mit Silagesickersaftbehältern, Biogasanlagen, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittellager sowie Hoftankstellen, Frisch- und Altöllager betroffen.
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