Das Thema Pflege betrifft insbesondere die Frauen

"In Rheinland-Pfalz werden über 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt", so Gertrud Hoffranzen, Vizepräsidentin des LandFrauenverbandes Rheinland-Nassau. "Frauen leisten in hohem Umfang die Pflege, und Frauen sind aufgrund der längeren Lebenserwartung häufig selbst auf Pflegekräfte angewiesen."

Der Arbeitskreis für Familien- und Sozialpolitik der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände befasste sich intensiv mit den Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungs – Gesetzes (PNG). Laut statistischem Landesamt sind vor allem ältere Menschen auf Pflege angewiesen. Ende 2009 waren über 85 Prozent der Pflegebedürftigen älter als 65 Jahre, davon 37 Prozent über 85 Jahre. Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen sind Frauen.

Martina Opfermann-Kersten, Landwirtschaftliche Pflegekasse Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LPK), informierte über die Neuerungen des Pflegegesetzes. "Menschen mit Demenz werden jetzt besser gestellt. Sie haben bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 einen monatlichen Grundanspruch auf Pflegegeld bzw. Sachleistung sowie Anspruch auf Verhinderungspflege und auf alle Leistungen des § 40 SGB XI wie Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen. Bei den Pflegestufen I und II erhöhen sich die Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz." Die Pflegekassen werden durch das neue Gesetz stärker in die Pflicht genommen. So wird die Pflegeberatung verbindlich vorgeschrieben. Diese soll in „verständlicher Weise“ erfolgen. Antragsteller haben Anspruch auf die Übersendung des Gutachtens und der Rehabilitationsempfehlungen. Die zuständige Kasse kann mit der Beurteilung des Pflegebedarfs auch einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Es werden Fristen vorgeschrieben, innerhalb derer die Pflegekasse über einen Pflegeantrag entscheiden muss. Die Pflegeberatung hat die Aufgaben, den Hilfebedarf systematisch zu erfassen und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Sie hat auf die notwendigen Maßnahmen hinzuwirken, den Plan zu überwachen und bei veränderter Bedarfslage anzupassen. "Die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen durch die Pflegekasse kann neuerdings erfolgen, wenn jemand mehrere Menschen pflegt und dabei insgesamt mindestens 14 Stunden in der Woche Pflege leistet", hob Martina Opfermann-Kersten hervor. Bisher mussten die 14 Stunden für einen einzelnen Pflegefall erreicht werden. Eine besondere Leistung bietet die Landwirtschaftliche Pflegekasse an, wenn sowohl Pflegeperson als auch Pflegebedürftiger bei der LKK versichert sind.  Die sogenannten PibS-Kurse bieten eine Woche Auszeit für die Pflegenden, in der sie Grundlagen der Pflege lernen, vielfältige Informationen erhalten und sich mit Gleichgesinnten austauschen können. Die Selbstfürsorge spielt in den Kursen eine wichtige Rolle, damit die Pflegepersonen lernen, auch auf die eigene Gesundheit zu achten.

Angebote der Pflegestützpunkte rechtzeitig nutzen
"Am Montag kommt unsere Oma aus dem Krankenhaus! Wie soll ich denn so plötzlich die Pflege sicher stellen?" – Solche Sätze hören die Beraterinnen an den Pflegestützpunkten nur zu oft. Familien sind häufig überfordert, wenn ein Angehöriger als Pflegefall aus der Klinik nach Hause entlassen wird. "Die Betroffenen melden sich häufig erst, wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist", weiß Brigitte Walther-Lotz, Pflegeberaterin der LKK Speyer. Sie stellte Aufgaben, Angebote und praktische Beispiele aus der Arbeit der Pflegestützpunkte vor. Die Pflegestützpunkte beraten kranke, behinderte und ältere Menschen und deren Angehörige. Sie arbeiten kostenfrei und neutral und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflegeberaterinnen erstellen u.a. einen individuellen Versorgungsplan, helfen bei der Erstellung von Anträgen und beim Koordinieren von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen. Gemeinsame Träger der Beratungsstellen sind Kranken- und Pflegekassen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie das Land. Es gibt insgesamt 135 Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Die Funktion der Pflegestützpunkte ist vor Ort häufig nicht bekannt. Daher rufen die LandFrauenverbände dazu auf, sich rechtzeitig beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren, welche Hilfeleistungen möglich sind, wo und wie man sie bekommt. Die LandFrauenvereine wollen Informationsveranstaltungen zum Thema Pflege in ihre Weiterbildungsprogramme aufnehmen, damit möglichst viele Menschen über die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte informiert werden.

Weitere Informationen zur LandFrauenarbeit finden Sie hier >>>