Corona-Hilfe der Rentenbank

Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank

Seit dem 16. April 2020 bietet die Rentenbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind.

Eckpunkte:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur.
  • Angeboten werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren.
  • Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt. Die verbürgten Liquiditätssicherungsdarlehen betragen mindestens 10.000 Euro und höchstens 3 Mio. Euro.
  • Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.
  • Die verbürgten Darlehen werden über eine Hausbank vergeben und müssen auch dort beantragt werden.

Weitere Details finden Sie in der Programminformation Nr. 2/2020 und den Programmbedingungen "Corona-Hilfe: Liquiditätssicherung mit Bürgschaft des Bundes".

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