Corona-Hilfe der Rentenbank
Eckpunkte:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur.
- Angeboten werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren.
- Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt. Die verbürgten Liquiditätssicherungsdarlehen betragen mindestens 10.000 Euro und höchstens 3 Mio. Euro.
- Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.
- Die verbürgten Darlehen werden über eine Hausbank vergeben und müssen auch dort beantragt werden.
Weitere Details finden Sie in der Programminformation Nr. 2/2020 und den Programmbedingungen "Corona-Hilfe: Liquiditätssicherung mit Bürgschaft des Bundes".
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