Beratungsangebote auf Anforderungen der Betriebe ausrichten

Im Zeichen steigender Anforderungen an das betriebliche Management in der Landwirtschaft einerseits und des Vollzugs von Veränderungen der Regeln in der staatlichen Agrarförderung stand die Konstituierung des Ausschusses Unternehmensberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

In der Kammerzentrale in Bad Kreuznach begrüßte Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler zehn von der Vollversammlung gewählte Mitglieder und leitete die Zuwahl weiterer fünf sowie des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Harald Schneider aus Heidweiler wurde von den Ausschussmitgliedern zum Vorsitzenden, Erik Jennewein aus Münchweiler zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Als Geschäftsführer des Ausschusses fungiert Wilhelm Zimmerlin, bei der Kammer Abteilungsleiter Landwirtschaft, Produktion und Markt. Er skizzierte die Aufgaben der Unternehmensberatung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer vom 10.09.2004. Die Unternehmensberatung wird seit Beginn 2004 von der Landwirtschaftskammer wahrgenommen. Priorität hat die Investitions- und Förderberatung als Dienstleistung für investitionswillige Landwirte bei der Beantragung von Fördermitteln. Wilhelm Zimmerlin wies insbesondere auf die vertragliche Regelung hin, wonach die Beratung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit des Betriebsmitteleinsatzes und der optimalen Betriebszweigorganisation in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau (Deckungsbeitragskalkulation) von den Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) angeboten wird. Er wies darüber hinaus darauf hin, dass die Aufgabe der Investitions- und Förderberatung seit 2004 von der Kammer wahrgenommen wird, weil sich das Land dazu entschlossen hatte, diese Aufgabe künftig nicht mehr wahrzunehmen. In der Vereinbarung wurde geregelt, dass 15 Beratungskräfte vom Land zur Landwirtschaftskammer wechseln und die Personal- und Sachkosten zu gleichen Teilen von Kammer und Land getragen werden, wobei der Kostenanteil des Landes in einer Übergangszeit bis einschließlich 2007 höher lag.

 

Schließlich unterrichtete der Geschäftsführer zum gesenkten Regelfördersatz von nunmehr 15 Prozent und die Deckelung des Zuschusses auf 200 000 Euro pro Antrag hin. Im Bereich der tiergerechten Haltung sind verschiedene Boni vorgesehen. Im Bereich der Einkommensalternativen sind bezüglich der Investitionen keine Senkungen vorgesehen. Die Niederlassungsprämie für Junglandwirte in Höhe von 15 000 € wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr angeboten. Im Bereich der Landwirtschaft ist der derzeit noch geltende Förderstopp noch nicht aufgehoben worden. Erwartet wird jedoch, dass es in den nächsten Wochen weitergehen wird. Im Bereich der Weinmarktordnung, d.h. der Winzerbetriebe ist der Förderstopp seit dem 01.02.2012 wieder aufgehoben. In diesem Bereich gilt ein Fördersatz von 20 Prozent.

 

Der Ausschuss Unternehmensberatung begleitet die Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer konstruktiv und setzt sich mit den einschlägigen Förder- und Verfahrensbestimmungen auseinander. Darüber hinaus will er mit Blick auf die Zukunft über den Tellerrand hinaus schauen. Es besteht der Wunsch, kompetente Referenten in den Ausschuss einzuladen und mit diesen über Zukunftsfragen der Landwirtschaft zu diskutieren. In diesem Zusammenhang will man sich auch mit dem Beratungsangebot in Rheinland-Pfalz insgesamt auseinandersetzen. Eine besondere Herausforderung wird darin gesehen, die Beratungsangebote der verschiedenen Anbieter (Landwirtschaftskammer, Dienstleistungszentren ländlicher Raum, Berufsverbände, Beratungsringe etc.) so aufeinander abzustimmen, dass sie den Anforderungen der Betriebe in Rheinland-Pfalz gerecht werden können. Hier kann der Ausschuss den zuständigen Vertretern in den Ministerien sicher wichtige Impulse mit auf den Weg geben.

Die Mitglieder des Ausschusses Unternehmensberatung finden Sie <media 94183>hier</media>.