Beitragserhöhungen für 2017 unvermeidlich

Am 1. Dezember 2016 trat die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse zu ihrer traditionellen Herbst/ Winter-Sitzung im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach zusammen. Der Vorsitzende Ökonomierat Heribert Metternich und der Vizevorsitzende Uwe Bißbort leiteten die Versammlung.

Ein immer wiederkehrender Tagesordnungspunkt ist die Verabschiedung der Maßnahmen-Kostenpläne für die Tiergesundheitsdienste, die ja vom Land Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse gemeinsam finanziert werden. Die Vertreterversammlung hat darüber zu befinden, welche Aufgaben mit welchem Kostenaufwand im Auftrag der Tierseuchenkasse durchgeführt werden sollen. Der Rindergesundheitsdienst hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Anteil an der Erlangung des BHV1-Freiheitsstatus für Rheinland-Pfalz gehabt. Nach dessen Erreichen treten nun andere Aufgaben in den Vordergrund, insbesondere die Mithilfe beim Abschluss der weit fortgeschrittenen BVD-Sanierung und die Beschäftigung mit der Paratuberkulose der Rinder, die ja in anderen Bundesländern schon mit Nachdruck bekämpft wird.

Beim Schweinegesundheitsdienst werden Infektionskrankheiten wie die PRRS und Herausforderungen des Tierschutzes wie die Problematik von Ringelschwänzen und Ferkelkastration weiter im Fokus der Arbeit stehen.

Das „Dauerbrennerthema“ der Tierseuchenkasse schlechthin ist die Tierkörperbeseitigung mit all ihren Veränderungen. Seit Anfang 2016 ist die Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung nun vollständig privatisiert und wird von der Fa. SecAnim mit Sitz in Lünen betrieben. Die organisatorischen Schwierigkeiten, so konnte berichtet werden, sind nun weitgehend überwunden, während sich die Kostensituation sehr dramatisch darstellt. Rheinland-Pfalz und das Saarland stehen im Bundesvergleich der TKB-Kosten auf der unerfreulichen Spitzenposition. So nahm die Diskussion, wie die Situation sowohl für die enorm belasteten Schlachtbetriebe als auch für die gesamte tierhaltende Landwirtschaft wieder verbessert werden könnte, breiten Raum ein. Neben der sicher ungünstigen Struktur der Viehhaltung im Flächenland Rheinland-Pfalz ist auch die mangelnde Auslastung der Beseitigungsanlage in Rivenich von großer Bedeutung für die Kostensituation, wenngleich der private Anlagenbetreiber Pacht „nur“ für die tatsächlich durch die Pflichtentsorgung genutzte Kapazität bezahlen muss.  Geschäftsführung und Vorsitzender der Tierseuchenkasse wurden von der Vertreterversammlung beauftragt, erneut in die Prüfung der Entgeltberechnung einzusteigen und auch politisch auf eine erneute Beleuchtung und Verbesserung der Situation hinzuwirken. Zunächst bleibt leider festzuhalten, dass auch  die von der Tierseuchenkasse den Tierhaltern mit der Beitragsrechnung 2017 für das zurückliegende Jahr 2016 zu berechnenden Eigenanteile an den TKB-Kosten erheblich ansteigen werden. Genauso steigen die vom Land Rheinland-Pfalz, den Kreisen und kreisfreien Städten und der Tierseuchenkasse im Rahmen der sog. Drittellösung zu zahlenden Anteile der TKB-Kosten. Und die ernüchternde Erkenntnis in der Vertreterversammlung war, dass ein Ende der Kostenspirale noch nicht in Sicht ist.

Auch der  Direktor des Fachzentrums für Bienen in Mayen ist per Gesetz Mitglied der Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse und berichtet immer wieder aufschlussreich über den Stand der Bienengesundheit. Die amerikanische Faulbrut, die die Bienenkasse in Rheinland-Pfalz immer wieder belastet, hat zum Glück 2016 nur sehr begrenzt zu Seuchenausbrüchen geführt. Die Bienenvölkersterblichkeit wird für den Winter 2016/17 mit 20% prognostiziert, was leicht das langjährige Mittel übertrifft. Die Varroamilbe und deren teilweise immer noch nicht fachgerechte Behandlung ist die Sterblichkeitsursache. Die in der Öffentlichkeit oft am Pranger stehenden Neonikotinoide und sonstige Pflanzenschutzmittel spielen laut Bienenfachmann Dr. Otten für die Völkerverluste keine Rolle.

Eine neue Beihilfe wurde für die Paratuberkulosebekämpfung beschlossen. Für Rinder, bei denen der Paratuberkuloseerreger bakteriologisch oder in der sog. PCR-Untersuchung nachgewiesen wird und die krankheitsbedingt getötet oder geschlachtet werden müssen, kann eine Beihilfe in Höhe von 150 Euro für über sechs Jahre alte Tiere und 300 EUR für unter sechs Jahre alte Tiere geleistet werden. Weitere Beihilfevoraussetzung ist die gewissenhafte Beteiligung an einem ParaTB-Sanierungsprogramm. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt in Koblenz in Verbindung.  Ein besonderer Appell ist an alle rheinland-pfälzischen Rinderbetriebe zu richten, sich keine ParaTB-positiven Rinder, die nun verstärkt Betriebe in den Bundesländern mit forcierter Sanierung verlassen werden,  vom Handel „unterschieben“ zu lassen.

Die Hauptsatzung der Tierseuchenkasse wurde auf einstimmigen Beschluss geändert, weil die Rücklagen für Rinder erhöht und für Pferde stark herabgesetzt werden müssen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, dass der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz erstmalig eine wissenschaftliche Grundlage zur Rücklagenberechnung bietet. Dementsprechend kommt es dann auch zur Beitragserhöhung für Rinder und Ziegen in erheblichem und für Schafe in geringem Maße, während der TSK-Beitrag für Pferde von fünf Euro auf einen Euro pro Pferd ermäßigt werden kann. So wurden dann, wenn aufgrund der Erhöhungen auch widerwillig,  die in der Tabelle ersichtlichen Beitragssätze für das Jahr 2017 beschlossen.

Letztlich stand auch der einstimmigen Verabschiedung des Haushaltsplans für 2017 nichts mehr im Wege. Einige Positionen mussten gegenüber 2016 verändert werden: So wurde der Ansatz für Entschädigungen bei Rindern auf 100.000 Euro verdoppelt, um der leider großen Wahrscheinlichkeit eines BHV1-Neuausbruches in dem einen oder anderen Bestand Rechnung zu tragen. Und natürlich mussten die Ansätze für die TKB-Kosten gemäß obigen Ausführungen generell erhöht werden. Der Plan weist aber wieder einen ausgeglichenen Haushalt auf. 

Abschließend wurde noch über die Geflügelpest in Deutschland, die nun häufig auch Hausgeflügelbestände trifft und nun auch Rheinland-Pfalz erreicht hat, berichtet. Die Situation ist dramatisch und sollte alle Geflügelhalter in Alarmbereitschaft versetzen und zur Meldung ihrer Bestände bei den Kreisverwaltungen veranlassen, wenn die noch nicht erfolgt sein sollte. Die geplante Einrichtung einer Tierseuchenkasse für Geflügel ist trotz Geflügelpest wegen noch großen Abstimmungsbedarfes zwischen Tierseuchenkasse und Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf das Jahr 2018 verschoben worden.

Die Blauzungenkrankheit des Typs 8  hat sich in Frankreich schon sehr der deutschen Grenze genähert. Noch ist kein gemaßregeltes Gebiet in Deutschland ausgewiesen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse unterstrichen in der Vertreterversammlung nochmals, dass  keine Beihilfen zur Blauzungenimpfung geplant sind. Schaf- und Rinderhalter sollten aber mit ihren Hoftierärzten beraten, ob eine Impfung in ihren Beständen sinnvoll ist. Impfstoff steht  ausreichend zur Verfügung.  

Tierseuchenkassenbeiträge 2017 

  • Pferde/ Esel - 1,00 EUR/Tier
  • Rinder - 5,00 EUR*/Tier
  • Schafe  über 9 Monate - 0,70 EUR/Tier
  • Ziegen über 9 Monate - 2,50 EUR/Tier
  • Schweine - 10,00 EUR pro Bestand unabhängig  von der Tierzahl

Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 EUR für jeden Tierhalter

*1,00 EUR Beitragsreduktion pro Rind für Betriebe, die am Projekt  "Gesundheitsmonitoring Rind Rheinland-Pfalz" teilnehmen 

Eigenanteile der Tierhalter an den Tierkörperbeseitigungskosten:

  • Pferd/Esel - 24,23 EUR
  • Fohlen - 6,46 EUR 
  • Bulle über 2 Jahre - 29,61 EUR
  • Kuh - 29,61 EUR
  • Rind 1 – 2 Jahre - 21,54 EUR
  • Rind 3 Monate - 1 Jahr - 10,77 EUR
  • Kalb bis 3 Monate - 3,77 EUR 
  • Eber - 4,85 EUR
  • Sau - 4,85 EUR
  • Mastschwein - 4,85 EUR
  • Mastferkel - 1,35 EUR
  • Saugferkel oder tot geborenes Ferkel - 0,06 EUR 
  • Schaf - 2,43 EUR
  • Schaflamm - 0,65 EUR 
  • Ziege - 2,43 EUR
  • Ziegenlamm - 0,65 EUR

weitere Infos unter http://www.tierseuchenkasse-rlp.de