Balanceakt zwischen Nahrung und Energie

Als Balanceakt zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion entwickelt sich zunehmend der Ackerbau auch in Rheinland-Pfalz. Bei der Besichtigung verschiedener Marktfruchtflächen im Hunsrück sowie der Raiffeisen Bezugs- und Absatzgenossenschaft in Kirchberg konnte sich Ökonomierat Norbert Schindler MdB, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, davon überzeugen, dass beide Bereiche auch innerhalb eines Unternehmens keinen Gegensatz bilden müssen.

Der Anbau von Energiepflanzen wie Raps zur Ölgewinnung oder Mais als Kraftstoff für Biogasanlagen müsse nicht zwingend in Konkurrenz zu Brotweizen, Braugerste oder Futtergetreide stehen, sagte der Kammerpräsident auch mit Blick auf die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch in Rheinland-Pfalz habe der Ausbau der Bioenergie die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft verbessert und den Betrieben ein zusätzliches Standbein verschafft. Der weitere Ausbau der Bioenergie dürfe aber Nahrungsmittel- und Energieproduktion nicht aus dem Gleichgewicht bringen und müsse daher in erster Linie durch die Steigerung von Effizienz und Ertrag vollzogen werden, um die bestehende Nutzungsvielfalt auf den Ackerflächen zu erhalten. Präsident Schindler besichtigte Versuchsanbauflächen mit Mais unter Folie und mit Igniscum, wo das Potenzial für diese Steigerung untersucht wird. Neben der Mitgestaltung der Energiewende bleibe die Nahrungsmittelversorgung vorrangige Funktion der Landwirtschaft. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage sowohl nach Nahrungsmitteln als auch nach Energie und Rohstoffen. werde die Landwirtschaft zusammen mit Forschung und Züchtung mit mehr Produktivität und mehr Effizienz in beiden Bereichen die Herausforderung beantworten müssen. Als kontraproduktiv betrachtet Präsident Schindler dabei den anhaltenden Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge von Versiegelung durch Baumaßnahmen, aber auch infolge der Installation von Windkraft- und Photovoltaikanlagen und der Ausweisung von Ausgleichsflächen als Streuobstwiesen. Vor diesem Hintergrund seien die Greeningpläne der EU-Kommission, mit der landwirtschaftliche Betriebe zur Stilllegung von 7 Prozent ihrer Flächen verpflichtet werden sollen, das genau falsche Signal.