Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Berufsausbildung im Agrarbereich und das Prüfungswesen

Was ändert sich bei der Umsetzung der Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen 2020 in den Grünen Berufen, die in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz liegen?

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz passt in Zeiten der Corona-Pandemie ihr Prüfungswesen an die Rahmenbedingungen der Hygieneleitlinien und des „Social Distancings“ an die Corona-Krise an. Dabei folgen wir auch den gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf der Bundesebene abgestimmten Empfehlungen beim Verband der Landwirtschaftskammern.

Folgende Regelungen wurden getroffen:

1.    Die aktuell angesetzten Zwischenprüfungen entfallen bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres ersatzlos. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt bzw. teilgenommen und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung trotzdem als erfüllt. Für das Ausbildungsjahr 2020/2021 werden die Zwischenprüfungen wie geplant durchgeführt.

2.    Die Aussetzung der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung bleibt bestehen, solange der Schulbetrieb aufgrund ministerieller Anordnung in Rheinland-Pfalz ruht. Solange die Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildung nicht angeboten werden können, findet die Ausbildung weiter auf dem Betrieb statt. Für Inhalte und Aufgaben, die von der Berufsschule an die Betriebe und Auszubildenden geleitet werden, ist den Auszubildenden entsprechend Bearbeitungszeit einzuräumen. Dies ist analog zur Freistellung für die Berufsschule zu handhaben.

3.    Derzeit wird die Durchführung der Abschlussprüfung unter Beachtung der coronabedingten Anpassungen vorbereitet. Eine ordnungsgemäße Durchführung wird voraussichtlich ab Mai geplant. Endgültig geregelt wird dies erst nach den zum Ende der Osterferien angekündigten Erklärungen und Festlegungen auf der Bundes- und Landesebene. Für den Bereich der Grünen Berufe wird am 21. April 2020 eine Abstimmungsrunde durchgeführt. Danach werden weitere Festlegungen getroffen.

4.    Für die Meisterprüfung gelten die gleichen Festlegungen wie für die Abschlussprüfungen.

5.    Wir streben an, die Abschlussprüfungen innerhalb des Ausbildungsjahres durchzuführen. Sollte dies ggf. nicht möglich sein, können die Prüfungen auch danach durchgeführt werden. Im Einzelfall können hier auch die Berufsausbildungsverträge auf Antrag der Auszubildenden und mit Zustimmung der Ausbildungsbetriebe verlängert werden, jedoch ist dies nicht zwingend notwendig. Wir empfehlen gleichermaßen, dass die auslaufenden Berufsausbildungsverträge auch in normale Arbeitsverträge überführt werden, die bis zur Abschlussprüfung oder darüber hinaus Geltung haben können.

Weitere aktuelle Informationen veröffentlichen wir auf der Homepage der LWK unter:

www.lwk-rlp.de/bildung/aktuelles.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der LWK zur Verfügung. Die Regelung für die ZWP erfolgt in Anlehnung an die Auslegung des BBiG von Harald Töltl:

www.walhalla.de/files/smfiledata/9/0/0/5/8/Corona_Auswirkungen.pdf