Ausschuss Tierische Produktion und Tiergesundheit tagte in Mayen

Die jüngste Sitzung des Ausschusses Tierische Produktion und Tiergesundheit fand in den Räumen des Fachzentrums Bienen und Imkerei in Mayen statt.

Die jüngste Sitzung des Ausschusses Tierische Produktion und Tiergesundheit fand in den Räumen des Fachzentrums Bienen und Imkerei in Mayen statt. Das Fachzentrum ist organisatorisch dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel zugeordnet. Der Vorsitzende des Ausschusses Georg Groß richtete in seiner Begrüßung einen besonderen Dank an Dr. Christoph Otten, Leiter des Fachzentrums und Dr. Johannes Noll, Leiter des DLR,  die eine Tagung im Fachzentrum ermöglicht hatten.

In der Sitzung des Ausschusses im November wurden zwei Beschlüsse gefasst. Die Mitglieder des Ausschusses Tierische Produktion und Tiergesundheit stimmten einstimmig dafür, dass die Rinderpässe erst dann vom LKV verschickt werden, wenn das Ergebnis der BVD-Untersuchung vorliegt und aufgedruckt werden kann. Wenn zwei Wochen nach der Geburtsmeldung noch kein Ergebnis vorliegt, wird der LKV den Landwirt mit einem entsprechenden Schreiben darauf hinweisen. Da die Landkreise den LKV mit der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der Viehverkehrsverordnung beauftragt haben, muss diese Änderung von den Landkreisen beauftragt werden. In dieser Angelegenheit ist der LKV an den Landkreistag herangetreten, der die Absprachen unter den Landkreisen koordiniert. Laut Rückmeldung von Dr. Norbert Wirtz, Landeskontrollverband, steht die Antwort hierzu noch aus.

Das innergemeinschaftliche Verbringen von Schafen und Ziegen ist durch das In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 630/2013 für deutsche Schaf- und Ziegenhalter stark eingeschränkt worden. Mit einem entsprechenden Schreiben wurde Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken auf die Problematik der Verordnung für die rheinland-pfälzischen Betriebe hingewiesen. Ministerin Höfken hat hierzu geantwortet, dass Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zusammen einen Entschließungsantrag im Bundesrat gestellt haben, in dem die Bundesregierung gebeten wird, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der innergemeinschaftliche Handel zwischen Mitgliedstaaten, die kein genehmigtes nationales Programm zur Bekämpfung der klassischen Scrapie haben, schnellstens wieder möglich wird. Sie sagte außerdem zu, sich auch weiterhin für gangbare Verbringungslösungen für Zuchttiere einzusetzen.

Antibiotika –Datenbank – Was müssen die Tierhalter beachten?                

Dr. Birgit Straubinger, MULEWF,  berichtet zur Antibiotika-Datenbank. Ausgelöst wurde die Diskussion um die Einführung einer Antibiotika-Datenbank durch zunehmende Resistenzen und deutlich höhere reale Antibiotika-Abgabemengen, als vom Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) für die Jahre vor der offiziellen Antibiotika-Abgabemengenerfassung (erstmals 2011) geschätzt. Die Umsetzung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sieht nun die Pflicht des Tierhalters zur Mitteilung der Antibiotikaanwendung an die zuständige Behörde vor. Hierzu ist der Tierhalter – so er denn mitteilungspflichtig ist – aufgefordert, den Antibiotika-Einsatz zu dokumentieren und beim Überschreiten der Kennzahlen eigenverantwortlich Maßnahmen zur Reduzierung der Antibiotikaanwendung zu ergreifen. Probleme sind in erster Linie im Bereich der Geflügelmast (Puten, Hähnchen) und in der Ferkelproduktion festzustellen. Neben der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes steht aber auch die Verbesserung der Haltung der Tiere im Fokus. Gerade bei Puten, Masthähnchen und Mastschweinen sind besonders beim Platzangebot noch deutliche Defizite zu erkennen.

Die jetzt erstmals ermittelten Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz werden derzeit auf ihre Plausibilität geprüft. Bis Ende Mai erfolgt die Mitteilung der betriebsindividuellen Kennzahl an die Landwirte. Wichtig ist es, auch einen sogenannten "Null"-Einsatz zu dokumentieren, d. h. wer mitteilungspflichtig ist und kein Antibiotika einsetzt, sollte dies unbedingt auch so melden.
Sobald der Tierhalter von der zuständigen Behörde über seine Kennzahlen informiert ist, muss er „seine“ Kennzahl mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und im Falle einer Überschreitung die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Es wird empfohlen, den Antibiotikaeinsatz durch den Tierarzt melden zu lassen. Bei den Schweinehaltern erfolgt die Meldung bereits überwiegend durch QS. Die Tierhalter sind bezüglich der richtigen Vorgehensweise verunsichert. Zu wenig Information seitens des Ministeriums und der Veterinärämter stand zur Verfügung. Aktuell  sind Schulungen der Kreisveterinäre vorgesehen, um das nächste Halbjahr besser abwickeln zu können.  

Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz – aktueller Stand                          

Dr. Roland  Labohm, Landwirtschaftskammer, erläutert die aktuelle Situation. Inzwischen ist ein neuer Zweckverband gegründet worden - Zweckverband für tierische Nebenprodukte Südwest – der seit dem 1. Januar 2015 tätig ist.

Die Betreibergesellschaft  für Tierkörperbeseitigung (GfT GmbH) führt die Tierkörperbeseitigung durch. Ihr ist auch das gesamte Personal der TKB zugeordnet. Die Betreibergesellschaft soll vom Zweckverband in Liquidation auf den neuen Zweckverband übertragen oder an ihn verkauft werden. Der neue Zweckverband soll dann den Verkauf der GfT europaweit für 5 Jahre ausschreiben, was zukünftig den Betrieb der GfT als Privatunternehmen bedeutet.  Die derzeit gesetzlich festgeschriebene Drittellösung ist bis 2019 bei der EU notifiziert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für Rheinland-Pfalz keine Änderung bei der Kostenträgerschaft der TKB zu erwarten.

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren, dass die Aufgabe des neuen Zweckverbandes, die Ausschreibung für die entsorgungspflichtigen Kreise und Städte  zu organisieren, auch anders gelöst werden könnte, indem die Aufgabe selbst ausgeschrieben würde.  Mit der Ausschreibung des GfT-Verkaufs ist aber der Erhalt der Arbeitsplätze der GfT beabsichtigt. Die Zustimmung der EU-Kommission zur geplanten Vorgehensweise steht noch aus.
Die EU schreibt eine Beteiligung der Tierhalter (Verursacher) an der Entsorgung von mindestens 25 % vor, in einigen Bundesländern wird eine 100 % ige Übernahme der Kosten durch die Verursacher realisiert.

Die Mitglieder des Ausschusses stellen fest, dass der neue Zweckverband die landwirtschaftlichen Berufsvertreter bislang überhaupt nicht in seine Arbeit einbezogen hat.
Der Ausschuss fasst deshalb einstimmig den Beschluss, den  Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest aufzufordern, zukünftig die  Vertreter des  Berufsstandes  zu  den Verbandsversammlungen und weiteren Sitzungen einzuladen.

Schlachten tragender Rinder                                                                              

Dr. Dieter Hoff ist Leiter des Kreisveterinäramtes des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Auch wenn es kein Verbot oder eine gesetzliche Regelung zum Schlachten tragender Tiere gibt, muss das Thema nicht nur in Anbetracht der öffentlichen Diskussion um Tierschutzaspekte ernst genommen werden. Dr. Hoff hat an den Großvieh-Schlachthöfen in der Region eine Erhebung zur Häufigkeit des Schlachtens tragender Rinder durchgeführt. Dabei hat Dr. Hoff das Alter der Feten aus der sogenannten Scheitel-Steiss-Länge bez. dem Behaarungsgrad der Feten ermittelt. Auf der Basis von rund 10.000 Rinderschlachtungen in den letzten Jahren konnte er feststellen, dass ca. 0,69 Prozent der geschlachteten Rinder als hochtragende Rinder – also im letzten Trächtigkeitsdrittel -  geschlachtet wurden.  Der prozentuale Anteil erscheint auf den ersten Blick zwar niedrig, bei der absoluten Zahl von 69 Tieren ist allerdings jedes einzelne zu viel.

Schlachten tragender Tiere kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein: Zum Beispiel verunfallte oder kranke Tiere, aber auch bei Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Anders eine falsch eingeschätzte Trächtigkeit, die ebenso wenig akzeptabel ist wie das Schlachten von  hochtragenden Tieren aus wirtschaftlichen Gründen, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden, die ein qualvolles Ersticken des Feten im Mutterleib verhindern.  
Ansatzpunkte für eine Vorgehensweise bietet die Tierschutztransport-VO, die allerdings bisher lediglich den Transport trächtiger Rinder in den letzten 4 Wochen der Trächtigkeit untersagt.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass auch die Sensibilisierung der Landwirte von großer Bedeutung ist. Eine Rückmeldung, wie sie z. B. durch die ERAG an den Landwirt erfolgt, kann dazu beitragen, dass der Landwirt noch gründlicher eine mögliche Trächtigkeit vor der Abgabe zum Schlachten abklärt. Ziel muss es sein, den Prozentsatz gegen null zu legen.

Bedeutung der Bienenzucht für die Landwirtschaft                                        

Dr. Christoph Otten stellt das Fachzentrum Bienen und Imkerei anhand einer Präsentation vor. Acht festangestellte Mitarbeiter sowie 15 - 20 weitere je nach Bedarf beschäftigte Personen bilden das Team des Fachzentrums, das Imker in ganz Rheinland-Pfalz betreut und über Kooperationsverträge auch Imker in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

Das Fachzentrum geht zurück auf einen 1918 gegründeten Lehrbienenstand in Mayen, kann als 2018 auf sein 100 jähriges Bestehen zurück blicken.

Das Fachzentrum ist in das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel als Arbeitsgruppe innerhalb der Abteilung für Agrarwirtschaft integriert. Der Imkerverband Rheinland e.V. als Eigentümer stellt dem Land Rheinland-Pfalz Gebäude und Einrichtungen auf einem ca. 1,5 ha großen Gelände zum Betrieb des Fachzentrums kostenlos zur Verfügung.

Arbeitsschwerpunkte sind Aus- und Weiterbildung sowie Beratung der Imker, Honigqualitätsanalysen, Diagnose von Bienenkrankheiten, Zuchtauslese vitaler, sanfter und leistungsfähiger Bienen, Monitoring und internetbasierte Informationssysteme. In Mayen gezüchtete und geprüfte Tiere zeigen eine hohe Toleranz gegen die Varroamilbe und werden international nachgefragt. 

Laut Dr. Otten ist die in den Medien dargestellte Kritik der Imker an der Landwirtschaft oftmals überzogen und nicht der Wirklichkeit entsprechend. Trotzdem ist es enorm wichtig, dass Probleme gemeinsam angegangen werden, denn Bienen und Landwirtschaft sind eng miteinander verbunden und können unabhängig voneinander nicht bestehen.

Glanrindzucht in Rheinland-Pfalz – Förderung und Vermarktung                

Das Glanrind gehört zum einfarbig gelben Höhenvieh (EGH) und wird als vom Aussterben bedrohte Rasse vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Die Herdbuchführung erfolgt durch das Fleischrinder Herdbuch Bonn. Die Förderung kann von Herdbuch-Betrieben für Herdbuchtiere der Klasse A mit mindestens 15 % Glanblut und 75 % EGH-Anteil (ab 1.1.14 geborene Tiere mind. 20 Prozent Glanblut und 80 Prozent EGH) in Anspruch genommen werden, wenn sie mindestens 24 Monate alt und bewertet sind. Die Förderung beträgt 200 Euro je Tier. Das Land Rheinland-Pfalz fördert zurzeit 500 Tiere, die diese Anforderungen erfüllen.

Die Vermarktung von Glanrindern liegt für Zuchttiere vornehmlich in der Hand der Züchter und des Herdbuchverbandes. Aber auch der Glanrind-Züchterverband als Rassedachverband setzt sich sehr stark für die Vermarktung ein. Regionale Konzepte binden die Rasse als heimisches Produkt in ihre Aktivitäten ein. Das Biosphärenreservat Naturpark Pfälzer Wald will mit einer Potenzialstudie die Chancen für eine zukünftig bessere Vermarktung der Rasse Glanrind untersuchen. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewährleistet die züchterische Betreuung durch Bewertung der Herdbuch-Tiere, Präsentation der Rasse auf Veranstaltungen, Betreuung des Glanrind-Züchterverbandes, Unterstützung der Züchter bei Schulungsmaßnahmen. Seitens der LWK besteht außerdem ein Interesse an der Zusammenarbeit mit regionalen Projekten unter der Voraussetzung, dass ein freiwilliges Etikettierungssystem zur Herkunftskennzeichnung bzw. zur Vermarktung von Fleisch zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus sind Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit in erster Linie Aufgaben der Wirtschaftsbeteiligten selbst.

 

Gertrud Werner, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz