Ausschuss Tierische Produktion tagte in Bad Kreuznach

Manfred Zelder, Vorsitzender des Ausschusses Tierische Produktion, berichtete, dass der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Uwe Bißbort von der Landwirtschaftskammer mit der silbernen Kammermedaille geehrt wurde.

M. Zelder gratuliert U. Bißbort, der an der Sitzung leider nicht teilnehmen konnte, auch im Namen aller Sitzungsteilnehmer.

Bei der letzten Ausschusssitzung wurde das Thema Freihalten von Umzäunungen des Betriebsgeländes bei schweinehaltenden Betrieben mittels Glyphosat angesprochen. Die Rückfrage von Herrn AL Zimmerlin beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück hat ergeben, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen, dazu zählen auch befestigte Hof-, Betriebs- und Wegeflächen, von der ADD zu genehmigen ist. Steht der Zaun aber auf einer landwirtschaftlich genutzten, unbefestigten Fläche, (Zaun steht auf einer unbefestigten Grün- oder Wiesenfläche um den Hof bzw. Stall herum), so braucht es keine Genehmigung für den Einsatz von Glyphosat.

M. Zelder berichtete über einen Gesprächstermin im zuständigen Umweltministerium zum Thema Eigenkontrollen nach dem Tierschutzgesetz. Obwohl bereits eine Fülle an Daten erfasst würden, favorisiert die Veterinärverwaltung eine mehrseitige Checkliste zur Durchführung von Eigenkontrollen. Die Vertreter der beiden Bauernverbände haben sich ausdrücklich gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen. Die Vorlage aus Hessen wird als gangbare Alternative angesprochen. Eine Entscheidung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Kann die Afrikanische Schweinepest eingedämmt werden                              

Dr. Roland Labohm erläuterte den aktuellen Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Situation in Belgien ist nach wie vor unübersichtlich. Vom 1.1. bis 25.2. sind 197 Ausbrüche in Belgien registriert worden. Sowohl in Belgien als auch in dem an das Seuchengeschehen angrenzenden Gebiet auf französischer Seite wurden inzwischen über 100 km feste Zäune zur Verhinderung der weiteren Seuchenausbreitung installiert.

Erst in der 9. Kalenderwoche kam es zu einem Informationsaustausch zwischen den zuständigen belgischen und deutschen Veterinärverwaltungen. In Rheinland-Pfalz stehen Information und Sensibilisierung, Früherkennung, Reduktion der Wildschweinbestände und die Vorbereitung der Behörden nach wie vor als wichtigste Maßnahmen obenan. Das Beispiel Tschechien hat gezeigt, dass eine frühzeitige Erkennung und konsequente Kadaverentfernung erfolgversprechend sind. Darüber hinaus sind Einzäunung und Intensivbejagung in der Kernzone mittels Scharfschützen und hohe Prämien für die erlegten Schweine wichtige Erfolgsfaktoren dafür, dass die Seuche eingedämmt werden konnte. Die Zahl der Ausbrüche ist dort seit 2017 von 202 über 28 Ausbrüche in 2018 auf 0 Ausbrüche zum Stand 19.2.19 zurückgegangen.

In der Diskussion wird angesprochen, dass bei Ausbruch der ASP enorme Einschränkungen bestehen und im Kerngebiet keinerlei Aktivitäten stattfinden dürfen. Zuständig ist die jeweilige Kreisverwaltung.

Blauzungenkrankheit – wie gehen wir damit um?                                             

Dr. Roland Labohm gab einen Überblick über den Verlauf und die Symptome der Erkrankung vor rund 10 Jahren und die aktuelle Situation. Im Vergleich zur Erkrankung vor 10 Jahren sind aktuell bei Rindern kaum noch Symptome festzustellen, bei kleinen Wiederkäuern gibt es demgegenüber nach wie vor Krankheitsfälle, allerdings insgesamt auch weniger. Allen Betrieben, die vermarkten wollen, wird empfohlen, zu impfen. Eine flächendeckende, verpflichtende Impfung ist jedoch unrealistisch. Dr. Labohm berichtete, dass eine Bezuschussung durch die Tierseuchenkasse erst geplant ist, wenn das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls einen Zuschuss zusichert. Doch auch dann ist eine derartige Beihilfe nur möglich, wenn bei der EU die Freistellung beantragt und positiv entschieden wurde. Das hieße allerdings, dass die Betriebe, die vor diesem Termin bereits geimpft haben, nicht berücksichtigt werden könnten.

Bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) wird darüber nachgedacht, die Blauzungenkrankheit aus der Anzeigenpflicht herauszunehmen.

Vermarktungsströme unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchenlage      

Klemens Oechtering ist als Abteilungsleiter bei der Rinder-Union West eG für den Bereich Vermarktung verantwortlich. Die in der RUW organisierten Rinderhalter aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben einen Anteil von 15 bis 20 % an der Vermarktung. Ca. 25 % der vermarkteten Tiere gehen in den Export. Die Entwicklung der Vermarktungszahlen in den letzten 15 Jahren zeigt Einbrüche durch Seuchenzüge deutlich auf. Aktuell werden über 90.000 Tiere exportiert, Tendenz steigend. Demgegenüber sind die Vermarktungszahlen über Auktionen und ab Stall relativ konstant.

Das Auftreten von Krankheiten führt umgehend zu den entsprechenden Restriktionen durch die Abnehmerländer, so dürfen z. B. nach Russland nur noch Tiere aus BT-freiem Gebiet vermarktet werden. Die erheblichsten Auswirkungen hat die Blauzungenkrankheit bei der Kälbervermarktung. Rund 500.000 Kälber werden jährlich aus dem RUW-Gebiet nach Holland verkauft, die Vermarktung im Inland, z. B. westliches Münsterland oder Emsland, ist nur mit begrenzten Stückzahlen möglich. Der Preis wird in dieser Situation sofort gedrückt, bzw. es werden höhere Transportkosten angesetzt.

In engem Zusammenhang mit der Vermarktung ist der Tiertransport zu sehen. U. a. haben sich Veterinärämter in Rheinland-Pfalz geweigert, notwendige Gesundheitsatteste auszustellen. Hiergegen hat die RUW geklagt. Inzwischen liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt vor, dass dieses Attest für den Transport innerhalb Deutschland nicht verweigert werden darf. Ob das Attest für den Export in ein anderes auch Nicht-EU-Land erstellt wird, ist Sache des Veterinäramtes, das den Export abwickelt. Auch hier gibt es bereits Bundesländer, die die Meinung vertreten, dass aus Tierschutzgründen ein Transport in bestimmte Länder untersagt werden muss. Aktuell vertritt das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz die Meinung, dass Transporte in Nicht-EU-Länder erlaubt sind.

Herr Oechtering machte deutlich, dass die Schadensquote bei Zuchttiertransporten unter 1% für tote Tiere und bis maximal 1,09 % für Aborte liegt. Der Wert des Tieres im Bestimmungsland ist nicht zu unterschätzen. Eine Nutzung teuer eingekaufter Zuchttiere zur Schlachtung rechnet sich nicht.

Tierseuchenkasse in anderen Bundesländern                                                     

Dr. Roland Labohm erläuterte die Situation der Tierseuchenkassen in Deutschland. In Rheinland-Pfalz zahlt die Tierseuchenkasse zu den Untersuchungen (BHV1, BVD, Leukose, Brucellose) 100 % an Beihilfen, in anderen Bundesländern übernehmen die Länder Zuschüsse bis zu 100 % der Kosten. Lediglich in Schleswig-Holstein ist die Situation mit Rheinland-Pfalz vergleichbar.

Auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes wird das bisher geltende Landes-tierseuchengesetz durch das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz abgelöst. Bisher gibt das Land Rheinland-Pfalz der Tierseuchenkasse einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dieser Zuschuss mit dem Ausführungsgesetz wegfallen wird.

Auf der Grundlage dieser Informationen beschließt der Ausschuss einstimmig, den Vorstand der Landwirtschaftskammer aufzufordern, sich sowohl beim Ministerium für Umwelt, Ernährung, Energie und Forsten als auch beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für eine bessere Unterstützung der Tierseuchenkasse einzusetzen.

 

Gertrud Werner, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz