Ausbildungschance für Benachteiligte und Behinderte

Der Ausschuss Bildung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Ausbildung benachteiligter und behinderter Menschen befasst.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass bereits entsprechende Ausbildungsregelungen für die Ausbildungsberufe Gärtner, Landwirt und Pferdewirt bestehen. Grundlage für diese Regelungen ist der Paragraph 66 Berufsbildungsgesetz.

Hier ist festgelegt, dass die Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle für die Grünen Berufe auf Antrag eines behinderten Menschen eine entsprechende Regelung erlassen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein anerkannter Ausbildungsbetrieb bereit ist, den behinderten Jugendlichen einzustellen und auszubilden. Neben der fachlichen Eignung als Meister, Techniker, Bachelor oder Master  ist der Nachweis über den Erwerb von sonderpädagogischen Zusatzqualifikationen in einem Umfang von 80 bis 320 Stunden erforderlich.

Der Ausschuss teilt mit, dass der Erlass von Regelungen für behinderte Menschen grundsätzlich für alle grünen Berufe möglich ist, auch für den Beruf Winzer. Nähere Auskünfte erteilt bei der Landwirtschaftskammer Herr Helmut Scherhag, Tel.: 0261/91593-229, e-mail: helmut.scherhag(at)lwk-rlp.de .