Aufnahme und Beseitigung von Schwarzwildschäden auf dem Grünland

Die Kulturlandschaft ist neben dem Wald die natürliche Lebensgrundlage der Wildtiere. Dadurch sind Äsungs- und Aufbruchschäden auf Acker- und Grünlandflächen nicht gänzlich auszuschließen.

Die Aufnahme, die Bewertung und der finanzielle Ersatz dieser Schäden führen aber oft zu Unstimmigkeiten zwischen den Anspruchsberechtigten und den Ersatzpflichtigen, sprich zwischen Landwirten und Jägern.

Geht es bei Schäden an Marktfrüchten primär  um den wirtschaftlichen Verlust, sind bei Aufbruchschäden an Grünland neben der Bewertung des Futterverlustes die Verfahren der Beseitigung der Schäden vielfach Stein des Anstoßes. Im Vordergrund stehen dabei die Anzahl, die Tiefe und die räumliche Verteilung der Aufbrüche, die darauf abzustimmenden Reparaturverfahren sowie die Abgrenzung und Ermittlung der Schadens- und notwendigen Reparaturfläche. Differenziert wird hier zunächst nach vereinzelten oder großflächig verteilten flachen oder tiefen Aufbrüchen. Vereinzelte flache Aufbrüche können von Hand zugelegt und nachdem das Saatgut aufgebracht ist mit den Füßen rückverfestigt werden. Wenn die Aufbrüche tiefer sind, muss Erde aufgebracht werden, ansonsten bleibt die Narbe holprig. Die Kosten der Verfahren können je nach Arbeitsleistung und notwendigem Erdausgleich mit mindestens 0,50 bis 1,50 €/m2 angesetzt werden.Großflächig verteilte flache Aufbrüche werden oft mit der Schleppe repariert.

Das Verfahren hinterlässt  allerdings Unebenheiten auf der Fläche, die die anschließende Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigen. Zudem führen die auf die nicht geschädigten Flächenteile verteilten Rasenplaggen zu erheblichen Verschmutzungen, vor allem bei Silage mit dem Risiko der Fehlgärung. Der Einsatz einer Walze im Nachgang verbessert das Arbeitsergebnis nicht entscheidend. Im Verhältnis zum Arbeitsergebnis sind die Kosten mit knapp 250,00 €/ha hoch.

Zur Beseitigung zusammenhängend flacher Aufbrüche bietet sich das Mulch-Vredo-Verfahren an. Nach dem Einsatz des Schlegelmulchers im Kreuzverbandverband zur Zerkleinerung der Soden auf der abgetrockneten Fläche  kann mit der Vredo das Saatgut ausgebracht und die Fläche abgewalzt werden. Die Kosten liegen hier etwa bei 600 €/ha.

Bei tieferen Aufbrüchen sollte zur Zerkleinerung der Narbe und Einebnung der Fläche die Fräse oder die Kreiselegge anstatt oder zusätzlich zum Mulcher eingesetzt werden. Die Ansaat in den abgetrockneten Boden kann mit der Vredo oder einer Drillmaschine im Breitsaatverfahren erfolgen.  Zur Rückverfestigung muss die Walze eingesetzt werden. Mit etwa 700,00 €/ha ist das Verfahren sehr effizient,  aber nicht gerade billig. In vielen Fällen durchaus praktikabel ist je nach Schadbild auch der Einsatz eines Kreiselgrubbers mit Drillmaschine in einem Arbeitsgang, was Kosten von knapp 500,00 €/ha. Vom Arbeitsergebnis her eher kritisch zu sehen, sind neben der Schleppe auch der Wiesenhobel oder der  Büffel sowie die Scheibenegge. Unabhängig vom Verfahren und der eingesetzten Technik sollten die Landwirte in jedem Fall das Arbeitsergebnis überprüfen und gegebenenfalls Nachbesserungen verlangen. Schwierig ist oft  die Abgrenzung und Ermittlung der Schadens- und Reparaturfläche. Bei großflächig verteilten Aufbrüchen müssen aus technischen Gründen oft auch die ungeschädigten  Stege  zwischen den Aufbrüchen mit erneuert werden. Die Schadensfläche ist dann größer als die tatsächlich aufgebrochene Fläche. Die Ermittlung der Schadensfläche  sollte in allen Fällen  über GPS oder exaktes Ausmessen und nicht durch bloßes Schätzen erfolgen.  Über die reinen Verfahrenskosten hinaus sind die Kosten für die Anfahrt und die Rüstzeiten, vor allem bei kleineren Schäden gesondert in Ansatz zu bringen.

Neben den Aufbruchschäden können auch Äsungsschäden etwa von Rot- und Muffelwild auf dem Grünland erheblich sein und die Futtergrundlage eines Betriebes stark beeinträchtigen. Ihre Ermittlung wird durch das Aufstellen von Weidekörben deutlich erleichtert.

Zur Bewertung des Futterausfalls und der  Folgeschäden etwa durch Verunkrautung und Entartung der Bestände müssen die Pflanzenbestände fachgerecht angesprochen und ihre Leistungsfähigkeit beurteilt werden. Ein schon vor dem Wildschaden entarteter oder von weniger leistungsfähigen Gräsern geprägter Pflanzenbestand ist geringer zu bewerten als etwa eine leistungsfähige Narbe.

Weitere Informationen zu den Reparaturverfahren, den Kosten und der Berechnung der Aufwuchsentschädigung können der Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" aus der Schriftenreihe der Landwirtschaftskammer entnommen werden.

Manfred Schnorbach, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz