Auch Verwaltungsgericht Mainz bestätigt: Kein Eiswein

Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit seiner heutigen Entscheidung das Versagen der Amtlichen Prüfnummer für mehrere als Eiswein zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung angestellte Erzeugnisse als rechtens bestätigt.

Gegen die Ablehnung hatten  vier Winzer und eine Kellerei aus dem Anbaugebiet Rheinhessen geklagt. Vier Klagen richteten sich gegen die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, eine gegen das Landesuntersuchungsamt. Nach den Gerichten in Neustadt an der Weinstraße und in Koblenz bestätigte damit auch Mainz die Position der Kammer.

Das Gericht folgte der Darlegung der Landwirtschaftskammer, die sich auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes berufen hatte, nach dem die Temperaturen zum Zeitpunkt und am Standort der Lese nicht ausreichten, um das Lesegut durchfrieren zu lassen. Bei fortgeschrittener Edelfäule gelten Temperaturen deutlich unter minus 7 °C stabil über mehrere Stunden dabei als Richtwert. Nach Feststellung des Gerichts kommt es gerade bei der Eisweinerzeugung darauf an, dass das Lesegut weitgehend gesund ist.