Auch Verwaltungsgericht Mainz bestätigt: Kein Eiswein
Gegen die Ablehnung hatten vier Winzer und eine Kellerei aus dem Anbaugebiet Rheinhessen geklagt. Vier Klagen richteten sich gegen die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, eine gegen das Landesuntersuchungsamt. Nach den Gerichten in Neustadt an der Weinstraße und in Koblenz bestätigte damit auch Mainz die Position der Kammer.
Das Gericht folgte der Darlegung der Landwirtschaftskammer, die sich auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes berufen hatte, nach dem die Temperaturen zum Zeitpunkt und am Standort der Lese nicht ausreichten, um das Lesegut durchfrieren zu lassen. Bei fortgeschrittener Edelfäule gelten Temperaturen deutlich unter minus 7 °C stabil über mehrere Stunden dabei als Richtwert. Nach Feststellung des Gerichts kommt es gerade bei der Eisweinerzeugung darauf an, dass das Lesegut weitgehend gesund ist.