Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2019 hat begonnen

Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können seit Mittwoch, 2. Januar bis Donnerstag, 31. Januar, gestellt werden. Damit beginnt der zweite Teil des Antragsverfahrens. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt in Teil 2 beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens (Fristende 2. Juli 2018) gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich, wie das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mitteilt.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen 5 Ar.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Hinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.