Antragsfrist für die Umstrukturierung zur Pflanzung 2017 verlängert

EU-Umstrukturierungsförderung: Die Landwirtschaftskammer macht Betriebe, die Rebpflanzungen planen und dafür Fördermittel in Anspruch nehmen wollen, darauf aufmerksam, dass die Frist zur Antragstellung verlängert wurde.

26.07.2016 | Wer die EU-Umstrukturierungsförderung 2017 in Anspruch nehmen möchte (gilt auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren), musste zunächst bis zum 01. August 2016 den ersten Antragsteil bei seiner Kreisverwaltung abgegeben haben.

Die Antragsfrist des am 1. Juli 2016 begonnenen Antragsverfahrens für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 wurde jetzt um zwei Wochen auf den 15. August verlängert.

Der außergewöhnliche Witterungsverlauf hat dazu geführt, dass die Winzerinnen und Winzer viel mehr Zeit für die Arbeiten in den Rebflächen aufwenden müssen und auf keinen Fall den Zeitpunkt für die Antragstellung in der Umstrukturierung verpassen sollten, erklärt Weinbauminister Volker Wissing. Für die Entscheidung, welche Rebflächen zukunftsfähig neu bestockt werden, benötigen die Betriebe ausreichend Zeit.

Flächen, die bis 15. August nicht gemeldet sind, können aber 2017 nicht gefördert werden.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link >>>