Anträge für Aufstiegsbonus können gestellt werden

Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau berichtet, können Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen ab sofort Anträge für den Aufstiegsbonus stellen. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing heute in Mainz mitgeteilt.

Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen und Anreize für Gründungen schaffen.
Personen, die im Jahr 2017 eine Prüfung als Meister/-in, Fachwirt/-in oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen bestanden haben, erhalten entsprechende Antragsformulare ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer und können ab sofort Anträge stellen. „Mit dem Aufstiegsbonus wollen wir einen klaren Anreiz zur Weiterbildung aber auch zur Unternehmensgründung setzen. Wir brauchen Meisterinnen und Meister genauso wie Fachwirtinnen und Fachwirte – gut ausgebildete Fachkräfte sichern nicht nur die Qualität unserer Unternehmen, sie garantieren auch eine gute Ausbildung der kommenden Generationen“, so Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Wer die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung besteht, erhält auf Antrag eine Anerkennungsprämie von 1.000 Euro (Aufstiegsbonus I). Wer sich nach Jahresbeginn 2017 innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen der Fortbildungsprüfung selbstständig gemacht hat beziehungsweise machen wird, kann mit weiteren 2.500 Euro gefördert werden (Aufstiegsbonus II). „Mit dem Aufstiegsbonus I stärken wir die Weiterqualifizierung und mit dem Aufstiegsbonus II den Start der eigenen Firma“, so der Minister.

Das Wirtschaftsministerium hat den Aufstiegsbonus gemeinsam mit Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer entwickelt. „Ich freue mich sehr über das Engagement der Kammern, mit denen wir kompetente Partner für diese Landesförderung gefunden haben“, betonte Dr. Wissing.

Der Aufstiegsbonus gilt für alle Grünen Berufe. Alle Absolventen, die ihre Meisterprüfung im Jahr 2017 bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gemacht haben, erhalten in den nächsten Tagen die Antragsunterlagen für den Aufstiegsbonus I. Antragsberechtigt sind zudem Meister/-innen in den Grünen Berufen, deren Meisterprüfung nicht in Rheinland-Pfalz angeboten wird wie Tierwirtschaftsmeister oder Agrarservicemeister, wenn sie

a)     in Rheinland-Pfalz arbeiten oder
b)     nicht berufstätig sind, aber in Rheinland-Pfalz wohnen.

Weitere Informationen gibt es außerdem unter www.aufstiegsbonus.rlp.de und im Referat Berufsbildung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Antragsformulare sind hier als PDF hinterlegt.