Aktuelles zur Verpackungsverordnung

Verträge gegebenenfalls vorsorglich kündigen

Seit 2009 besteht nach der Verpackungsverordnung die Verpflichtung, dass jeder Inverkehrbringer von Produkten und damit auch von Verpackungen für diese (sowohl Produkt– als auch Serviceverpackungen) Entsorgungskosten zahlt. Damit Systeme finanziert, die eine verbrauchernahe Entsorgung und Verwertung ermöglichen (Papiertonnen, gelbe Säcke, Metallverwertung etc.).

Zuletzt für die Verpackungsverordnung im Juni 2014 novelliert, um den bestehenden Problemen auf den Entsorgungsmärkten Rechnung zu tragen. Wir empfehlen daher, den bestehenden Entsorgungsvertrag zu überprüfen und ggf. fristgerecht zu kündigen.

Generell sollten Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses auf Folgendes achten:

  • Holen Sie Vergleichsangebote bei mehreren Entsorgern ein! Denn die Preise variieren zum Teil stark.
  • Bei größeren Entsorgungsmengen sollten Sie sich neben Online-Angeboten in jedem Fall auch ein direktes Angebot geben lassen und  verhandeln. Teilweise erscheint bei Entsorgungskosten ab ca. 1500 € auch ein entsprechender Hinweis.
  • Beachten Sie den Rahmenvertrag der beiden Bauern- und Winzerverbände in Rheinland-Pfalz! Der laufende  Vertrag endet zum 31.12.2014. Ab etwa Oktober wird es Neuverhandlungen geben.
  • Achten Sie auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit und kündigen Sie ggf. fristgerecht.
  • Achten Sie auf ein möglichst einfaches Meldeverfahren möglichst einfach ist.
  • Fragen Sie, wie Mengenabweichungen zum eingeholten Angebot berechnet werden. Zuweilen gibt es hierfür hohe Aufschläge.