Aktuelles zu GEMA- und GEZ-Gebühren

Informationen zum befristeten Aussetzen der GEMA- und GEZ-Gebühren im Rahmen der Corona-Krise

GEMA-Gebühren

Die GEMA hat angekündigt, dass alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer, die ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus schließen müssen bzw. mussten, rückwirkend zum 16. März 2020 ruhen. Die GEMA-Vergütungen entfallen somit bis auf Weiteres. Die Betriebe müssen nichts weiter tun, da die GEMA die Verträge für den Ausfallzeitraum proaktiv ruhen lässt und den Betrieben nach dem Ausfallzeitraum eine Gutschrift erteilt.

GEZ-Gebühren

Über ein befristetes Aussetzen der GEMA-Gebührenpflicht während der Corona-Krise beraten die Landesregierungen aktuell. Noch gibt es allerdings keine Entscheidung dazu. Auf Anfragen des Deutschen Tourismusverbandes hat die GEZ mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen bereits jetzt über das Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können.