Umstrukturierung 2022 - Abgabe der Fertigstellungsmeldung

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium teilt mit, dass die Kreisverwaltungen im Zuge der Förderung der Umstrukturierung in Kürze ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2022 an alle Antragsteller verschicken.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet an, die Fertigstellungsmeldung im WIP (Weininformationsportal) elektronisch unterstützt zu erstellen und online zu übermitteln.

Für die Bearbeitung der Fertigstellungsmeldung im WIP benötigen Sie noch ein zusätzliches Passwort. Dieses erhalten Sie mit der von der Kreisverwaltung per Post verschickten Meldung. Dann kann die Meldung im WIP erstellt werden. Damit die notwendigen Folgeschritte, die vor der fristgerechten Auszahlung der Fördergelder erfolgen müssen, durchgeführt werden können, geben Sie bitte die Fertigstellungsmeldung, sobald die Neuanlage entsprechend der Förderrichtlinien erstellt ist, zeitnah bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung ab. Wichtiger Hinweis: Erst der Eingang der unterschriebenen Meldung bei der Kreisverwaltung gilt als Abgabe der Meldung!

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Dienststelle der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
 

Pressemitteilung des MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU

Fertigstellungsmeldung bis spätestens 30.6. abgeben
Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium teilt mit, dass die Kreisverwaltungen im Zuge der Förderung der Umstrukturierung in Kürze ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2022 an alle Antragsteller verschicken. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Im Anschluss findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll. 

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben, damit die Verfahren insgesamt möglichst zügig abgewickelt werden können. Bis zum 30.6. müssen die Meldungen spätestens abgegeben sein. Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2022 (Seite 15/16) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://wip.lwk-rlp.de 

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ 

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, 
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ
Stiftsstraße 9
55116 Mainz