'Einkaufen auf dem Bauernhof'....
....ist ein Erkennungszeichen für den Einkauf direkt beim Erzeuger. Dem Verbraucher wird damit signalisiert, dass es sich um eine besondere Einkaufsstätte handelt. Grundlage hierfür sind festgelegte Nutzungsbedingungen. Interessierte Direktvermarkter können mit der Landwirtschaftskammer einen Zeichennutzungsvertrag abschließen. Es erfolgen eine Erstanerkennung und nachfolgend Betriebsbesuche (jährlich etwa 20% der Betriebe).
Die Landwirtschaftskammer vergibt in Rheinland-Pfalz dieses bundesweite Zeichen. Sie ist Gesellschafter der gleichnamigen Fördergemeinschaft, die die Interessen der Direktvermarkter auf Bundesebene vertritt. Das Zeichen ist patentrechtlich geschützt. Zeichennutzende Betriebe werden in der bundesweiten Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com ebenso wie auf www.landservice-rlp.de gelistet.
Das Zeichen kann auf vielfältige Weise zur Kennzeichnung des Betriebes sowie auf eigenen und auf Werbemitteln der Fördergemeinschaft verwendet werden.
Nutzungsbedingungen im Überblick:
- Nur landwirtschaftliche Unternehmen können Zeichennutzer werden.
Dazu gehören Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Teichwirtschaft, Imkereien und Wanderschäfereien. Eine Beteiligung ist auch dann möglich, wenn die Verarbeitung und Vermarktung aus handwerksrechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Gründen in einem angegliederten Gewerbebetrieb erfolgt, soweit die nachfolgend genannte Zukaufsgrenzen eingehalten werden. Nicht möglich ist die Zeichennutzung für Genossenschaften oder reine Gewerbebetriebe.
- Werden zur Ergänzung des eigenen Angebotes Produkte anderer Direktvermarkter angeboten, so muss dies unter Benennung des Erzeugernamens für den Kunden nachvollziehbar sein.
- Werden Produkte angeboten, deren Herkunft nicht der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zuzuordnen ist, so darf der damit erzielte Umsatz maximal 20% betragen (bezogen auf den Gesamtumsatz der Direktvermarktung).
- Zeichennutzungsberechtige Direktvermarkter müssen über eine ausreichende Sachkunde verfügen (Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. Öko-Nachweis)
- Nachweis betrieblicher Eigenkontrollen in Anlehnung an die Hygieneleitlinie für Direktvermarkter oder vergleichbarer Leitlinien zur Sicherung der Lebensmittelhygiene
- Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist ebenso verboten wie die Ausbringung von industriellem, gewerblichem oder kommunalem Klärschlamm.
Handbuch und Werbemittel
Sie erhalten bei Vertragsabschluss
- das Handbuch und Grafikdateien aller zulässigen Versionen des Zeichens „Einkaufen auf dem Bauernhof“ sowie typografische Erläuterungen für eine Verwendung des Zeichens auf eigengestalteten Werbemittel oder durch einen Grafiker und eine Druckerei,
- Bestelllisten für Gemeinschaftswerbemittel, wie Hemdchentüten, Tragetaschen, Hofschilder und Preistafeln.
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