Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtlichen Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.
Es werden vergeben:
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Die Goldene
Kammerpreismünze
für die Qualitätszahl 4,50 bis 5,00
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Die Silberne
Kammerpreismünze
für die Qualitätszahl 4,00 bis 4,49
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Die Bronzene
Kammerpreismünze
für die Qualitätszahl 3,50 bis 3,99
Die Bestimmungen zur Landeswein- und -sektprämierung können Sie hier
abrufen.