Verzichtserklärung auf das Recht auf Wiederbepflanzung

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Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe

Antrag auf Zulassung der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten
Ich beantrage die Übertragung eines Wiederbepflanzungsrechtes auf meinen Betrieb zuzulassen ...

 
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Zur Entstehung und Nutzung von Wiederbepflanzungsrechten
 
 Download  Infoblatt WBR Nord

 

Die Landwirtschaftskammer möchte Sie über grundlegende Änderungen der anbauregelnden Vorschriften informieren. Durch das Weingesetz aus dem Jahre 1994 und durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt anstatt des Flächenprinzips das Betriebsprinzip. Das Wiederbepflanzungsrecht ist somit nicht an das Grundstück, sondern an den Betrieb gebunden.



Anbaugebiete Pfalz und Rheinhessen

Antrag auf Zulassung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten (Auflage 5/2009)
Ich beantrage die Zulassung zur Übertragung eines Wiederbepflanzungsrechtes auf meinen/unseren Betrieb ...

 

 Download Formular A



Antrag auf Ausübung von Wiederbepflanzungsrechten (Auflage 5/2009)

Ich beantrage die Ausübung eines Wiederbepflanzungsrechtes auf einer anderen als der gerodeten Fläche zu genehmigen ...

 

 Download Formular B


 

Antrag auf Zulassung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten (Auflage 5/2009)

Ich beantrage die Zulassung zur Übertragung eines Wiederbepflanzungsrechtes auf meinen/unseren Betrieb mit Begründung des wirtschaftlichen Interesses ...


 Download Formular C



Vorgehensweise bei der Übertragung und Nutzung von Wiederbepflanzungsrechten in den Anbaugebieten Pfalz und Rheinhessen


 Download Infoblatt WBR Pfalz und Rhh


Die Landesverordnungen, in denen die Übertragung und Nutzung der Wiederbepflanzungsrechte in der Pfalz und Rheinhessen geregelt sind, wurden mit Wirkung vom 5. Dezember 1998 geändert.

Die Landwirtschaftskammer informiert im Infoblatt über die neue Rechtslage der anbauregelnden Vorschriften.