Erläuterungen zur Meldung von Selectionsflächen ...

 

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Mitteilung der Flächen gemäß §32 Weinverordnung ...

... zur Herstellung von Wein mit der Bezeichnung Selection im eigenen Betrieb 

 

 Download  Mitteilung Selection

 

Anzeige der Vereinbarung gemäß §32 Weinverordnung zur Abfüllung von Wein mit der Bezeichnung

 

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Infoblatt 'Classic' und 'Selection'

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Angabe der Bezeichnungen 'Classic' und 'Selection' für rheinland-pfälzische Qualitätsweine b. A. zum Download als pdf-Datei (Stand 1/2011):

 

 Download Infoblatt
 

Termin 1. Mai:  Meldung von 'Selectionsflächen'

19.04.2011 Betriebe, die beabsichtigen, Qualitätswein mit der Bezeichnung 'Selection' aus der Erzeugung Dritter abgefüllt in den Verkehr zu bringen, haben mit einem Erzeuger oder einem Erzeugerzusammenschluss eine Vereinbarung über die Lieferung und Abnahme einer bestimmten Menge an Trauben, Maische, Most oder Wein zu treffen und der zuständigen Stelle (in Rheinland-Pfalz der Landwirtschaftskammer) bis zum 1. Mai eines jeden Jahres den Abschluss der Vereinbarung anzuzeigen. Die verwendeten Erzeugnisse müssen mit Ausnahme der zum Süßen Gegenstand der Vereinbarung gewesen sein. In der Anzeige sind anzugeben:

 

  • Namen, Anschriften und Betriebsnummern der Vertragsparteien,
  • Laufzeit des Vertrages,
  • Mindestliefermenge aus der Ernte des laufenden Jahres und die
  • Mindestabnahmemenge des laufenden Jahres.


Zur Erleichterung der Meldeverpflichtung halten die Weinbaudienststellen der Landwirtschaftskammer Meldevordrucke bereit, die auch als pdf-Datei heruntergeladen werden können. Unabhängig davon hat der Abfüller - im Falle der Selbstvermarktung der Winzer oder der Erzeugerzusammenschluss, andernfalls die abfüllende Weinhandelskellerei - bis zum 1. Mai eines jeden Jahres die Fläche der zuständigen Stelle (in Rheinland-Pfalz der Landwirtschaftskammer) mitzuteilen, auf der Trauben für die Erzeugung von 'Selection' gewonnen werden sollen. Die Weine müssen von diesen Flächen stammen. Die Rebflächen vor Ort sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Landwirtschaftskammer stellt den Betrieben dafür Kennzeichenschilder zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.



Erzeugung von Selectionsweinen

Mit dem Jahrgang 2000 war es erstmals möglich, Selectionsweine nach Maßgabe der Weinverordnung zu erzeugen. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zuständige Stelle für die Meldung und Kennzeichnung der Selectionsflächen. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Überprüfung der Flächen und gegebenenfalls ein Hinweis an den Bewirtschafter bezüglich eines eventuell zu hohen Ertragspotentials des Selectionsweinbergs. Aus dieser Zuständigkeit ergeben sich zwischenzeitlich einige Erkenntnisse hinsichtlich der Erzeugung hochwertiger Selectionsweine.

 

Wie schon das Wort Selection zum Ausdruck bringt, muss das Endprodukt etwas besonderes sein. Selection bedeutet selektieren (auslesen). Das Endprodukt Selectionswein sollte sich in seiner Typizität von anderen Qualitätsstufen abheben. Eine Voraussetzung für die Erzeugung einer solchen Spitzenqualität ist in erster Linie die positive Einstellung des Betriebsleiters, ohne die der Versuch, Selectionsweine zu gewinnen, fehlschlägt. Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, den Mehraufwand für die Pflege der betreffenden Anlagen zu akzeptieren und durchzuführen.

 

Außer den Vorgaben der Weinverordnung (unter anderem ein maximaler Hektarertrag von 60 hl) müssen bestimmte Kriterien während der Vegetation erfüllt werden. Die Weinbergslage (sprich Standort) sollte stimmen. Des Weiteren eignen sich ältere Anlagen besser als Junganlagen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass je nach Jahrgang bei großtraubigen Rebsorten maximal 7 - 10 Trauben und bei kleinen bis mittelgroßtraubigen Rebsorten maximal 14 - 18 Trauben am Stock verbleiben sollten, um auf die gewünschte Qualität und Menge zu kommen.


Im Falle einer Ablehnung der Bezeichnung "Selection" ...

... besteht die Möglichkeit einer alternativen Prüfungsmöglichkeit als Prädikatswein, sofern die materiellen Voraussetzungen an die Einstufung Prädikatswein gegeben sind und dies zweifelsfrei in der Weinbuchführung nachvollzogen werden kann. Hierbei besteht auch die Möglichkeit eine größere geographische Einheit zu wählen (Gemeinde, Großlage, Bereich oder nur das Anbaugebiet). 

 

 Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer für den Wein mit der Bezeichnung Selection