Begleitscheinverfahren

Nach dem Gemeinschaftsrecht dürfen Weinbauerzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft nur mit einem Begleitdokument in den Verkehr gebracht werden.
Der Landwirtschaftskammer ist die Aufgabe übertragen, die Begleitdokumente auszugeben und die Empfänger zu registrieren sowie begleitende Verwaltungs- oder Handelsdokumente zu beglaubigen.

 

 

 Download Erläuterungen zum Begleitscheinverfahren

 

Neue Kürzel auf Begleitpapieren

10.09.2009 Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass im Zuge der Umsetzung der neuen weinrechtlichen Bestimmungen der Weinmarktordnung für die Erstellung und Erfassung  von Begleitpapieren Erweiterungen erforderlich wurden, die ab Inkrafttreten der zugehörigen Landesverordnung zu beachten sind. Im Bereich "Erzeugnisarten" sind die Kürzel TG (Teilweise gegorener Traubenmost), DW (Deutscher Wein) und GW (Grundwein) hinzu gekommen. Bei der Angabe der Qualitätsstufen sind neu DW (Deutscher Wein), GW (Grundwein) und RJ (Rebsorten- oder Jahrgangswein).

 

Die aktualisierten Erläuterungen zum Download: Download



Ausgabestellen für Begleitscheine

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


Kreisstellen

  • Kreisstelle Mainz-Bingen
    Weberstrasse 9
    55130 Mainz
  • Kreisstelle Landau
    Annweiler Str. 20
    76829 Landau/Pfalz
  • Kreisstelle Cochem-Zell
    Ravenéstraße 18-20
    56812 Cochem
  • Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land im "Haus der Deutschen Weinstraße"
    Weinstraße 91b
    67278 Bockenheim