Öffnungszeiten der Prüfstellen zur Weinannahme
Alzey:
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Mo-Do 7:30-11:30 Uhr
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Fr 7:30-11:00 Uhr nur für Laboratorien
Bad Kreuznach:
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Mo-Mi 8:00-11:00 Uhr
Koblenz:
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Mo-Do 7:30-12:00 Uhr und
13:00-16:30 Uhr -
Fr 7:30-12:00 Uhr
Neustadt/W.:
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Mo-Do 8:00-11:30 Uhr
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Mo 13:30-16:00 Uhr in Bockenheim im "Haus des Weines"
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Mi 13:30-16:00 Uhr im Jugendraum der Gemeinde Kapellen-Drusweiler, Obere Hauptstr. 5
Trier:
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Mo-Do 8:00-12:00 Uhr
Wittlich:
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Mo-Do 8:00-11:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Abgabe von Wein nach telefonischer Absprache möglich.
Den ausgefüllten Antrag drucken Sie bitte zweimal aus und schicken beide unterschrieben an die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Antragsteller mit Sitz im Ausland können einen speziellen Vordruck telefonisch bei Herrn Kaul (Tel. 0671/793-1205) oder Herrn Brückbauer (Tel. 0671/793-1152) anfordern.
Qualitätsprüfung
Seit 1971 führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit für das Land die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jährlich werden in den verschiedenen Weinbauämtern und Dienststellen bis zu 120.000 unterschiedliche Partien geprüft.
Voraussetzungen zur Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein und Schaumwein
Die Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und Perlwein als Qualitätswein, Qualitätswein mit Prädikat, Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b.A.) oder Qualitätsperlwein b.A. setzt den erfolgreichen Abschluss der Amtlichen Qualitätsprüfung und die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) voraus. Die Durchführung der Amtlichen Qualitätsprüfung ist der Landwirtschaftskammer vom Land Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit übertragen. Sie bezieht sich auf die Zulassung von privaten und staatlichen Laboratorien zur Erstellung von Untersuchungsbefunden, der Prüfung der formalen und analytischen Voraussetzungen an die Erzeugnisse, die sensorische Überprüfung, die Herabstufungen und gegebenenfalls die Rücknahme der Amtlichen Prüfungsnummer. Rheinland-Pfalz mit stabiler Qualitätsweinmenge
Anstellungen zur Qualitätsweinprüfung in Rheinland-PfalzWie ist der Ablauf bei der Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz? Die Frage: 'Wie ist der Ablauf bei der Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz?' wird nicht nur immer wieder von Verbrauchern, sondern auch innerhalb von Weinwirtschaft und Handel gestellt. Verbreitet herrscht hierüber Unkenntnis oder zumindest Unklarheit. Häufig besteht der Irrglaube, die Weine würden unverdeckt und von Mitarbeitern der Prüfstellen verkostet, die dann ein subjektives Urteil über den Wein abgegeben. Um dem abzuhelfen, soll hier das Verfahren der Qualitätsweinprüfung erklärt werden:
Kurze Wege zur Qualitätsprüfung - Anzeige der Wunschprüfstelle in der Qualitätsprüfung für Wein und SektDie bis 30.06.2005 geltende ausschließliche Zuständigkeit der sechs rheinland-pfälzischen Prüfstellen in ihrem Amtsbereich wurde aufgehoben und durch eine erweiterte Regelung ersetzt. Damit kann ab dem 01.07.2005 nicht mehr nur bei der Prüfstelle des Anbaugebietes, in dem die Trauben gewachsen sind, die Anerkennung als Qualitätswein beantragt werden. Zusätzlich wird jedem Betrieb auf Antrag ermöglichst, eine 'Wunschprüfstelle' zu benennen, die beispielsweise in der Nähe des Betriebssitzes angesiedelt ist. Die Inhalte des WeinsensorikseminarsDas Weinsensorikseminar richtet sich an Weininteressierte und Weinfachleute. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Seminars erhalten Sie das Prüferzertifikat der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Dieses ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Sachverständiger bei der Qualitätswein- und Qualitätsschaumweinprüfung .... |




