Öffnungszeiten der Prüfstellen zur Weinannahme

Alzey:

  • Mo-Do 7:30-11:30 Uhr
  • Fr 7:30-11:00 Uhr nur für Laboratorien

Bad Kreuznach:

  • Mo-Mi 8:00-11:00 Uhr

Koblenz:

  • Mo-Do 7:30-12:00 Uhr und
    13:00-16:30 Uhr
  • Fr 7:30-12:00 Uhr

Neustadt/W.:

  • Mo-Do 8:00-11:30 Uhr
  • Mo 13:30-16:00 Uhr in Bockenheim im "Haus des Weines"
  • Mi 13:30-16:00 Uhr im Jugendraum der Gemeinde Kapellen-Drusweiler, Obere Hauptstr. 5

Trier:

  • Mo-Do 8:00-12:00 Uhr

Wittlich:

  • Mo-Do 8:00-11:30 Uhr


Außerhalb dieser Zeiten
ist eine Abgabe von Wein nach telefonischer Absprache möglich.

Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer

Den ausgefüllten Antrag drucken Sie bitte zweimal aus und schicken beide unterschrieben an die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Antragsteller mit Sitz im Ausland können einen speziellen Vordruck telefonisch bei Herrn Kaul (Tel. 0671/793-1205) oder Herrn Brückbauer (Tel. 0671/793-1152) anfordern.

 

 Download Antrag Betriebsnummer

Antrag auf Eilmitteilung
Den ausgefüllten Antrag drucken Sie bitte zweimal aus und schicken ihn unterschrieben an die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 Download Antrag Eilmitteilung

 

Die Fass-A.P. Prüfung für Wein und Sekt in Rheinland-Pfalz

Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, die Prüfnummer für ein nicht abgefülltes aber füllfertiges Erzeugnis zu erteilen.

 

 Download  Infoblatt Fass-AP 

Abgelehnt/mit Auflage beschieden/abgestuft - was tun?


 Download Infoblatt Abgelehnt/mit Auflage beschieden

Erläuterungen zur Durchführung der amtlichen Qualitätsprüfung

 

 Download Erläuterungen

Qualitätsprüfung

Seit 1971 führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit für das Land die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jährlich werden in den verschiedenen Weinbauämtern und Dienststellen bis zu 120.000 unterschiedliche Partien geprüft.


 

Voraussetzungen zur Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein und Schaumwein

 

Die Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und Perlwein als Qualitätswein, Qualitätswein mit Prädikat, Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b.A.) oder Qualitätsperlwein b.A. setzt den erfolgreichen Abschluss der Amtlichen Qualitätsprüfung und die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) voraus. Die Durchführung der Amtlichen Qualitätsprüfung ist der Landwirtschaftskammer vom Land Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit übertragen. Sie bezieht sich auf die Zulassung von privaten und staatlichen Laboratorien zur Erstellung von Untersuchungsbefunden, der Prüfung der formalen und analytischen Voraussetzungen an die Erzeugnisse, die sensorische Überprüfung, die Herabstufungen und gegebenenfalls die Rücknahme der Amtlichen Prüfungsnummer.



Rheinland-Pfalz mit stabiler Qualitätsweinmenge

09.02.2010 Die sechs Anbaugebiete des Landes Rheinland-Pfalz erzeugen überwiegend Qualitätsweine. Tafel und Landweine spielen im größten Weinbau treibenden Bundesland nur eine nachgeordnete Rolle. In der Jahresbilanz der Amtlichen Qualitätsweinprüfung wurden für 2009 rd. 5,28 Mio. Hektoliter (hl) Qualitätswein erfasst. Der Fünfjahres-Durchschnitt von 5,4 Mio. hl wurde im vergangenen Jahr damit leicht unterschritten. Gegen den Trend legte die Rebsorte Dornfelder noch einmal leicht zu und demonstrierte damit eindrucksvoll ihre starke Marktposition.


Anstellungen zur Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz



Wie ist der Ablauf bei der Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz?

Die Frage: 'Wie ist der Ablauf bei der Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz?' wird nicht nur immer wieder von Verbrauchern, sondern auch innerhalb von Weinwirtschaft und Handel gestellt. Verbreitet herrscht hierüber Unkenntnis oder zumindest Unklarheit. Häufig besteht der Irrglaube, die Weine würden unverdeckt und von Mitarbeitern der Prüfstellen verkostet, die dann ein subjektives Urteil über den Wein abgegeben. Um dem abzuhelfen, soll hier das Verfahren der Qualitätsweinprüfung erklärt werden:

 

 Download Qualitätsweinprüfung



Kurze Wege zur Qualitätsprüfung - Anzeige der Wunschprüfstelle in der Qualitätsprüfung für Wein und Sekt

Die bis 30.06.2005 geltende ausschließliche Zuständigkeit der sechs rheinland-pfälzischen Prüfstellen in ihrem Amtsbereich wurde aufgehoben und durch eine erweiterte Regelung ersetzt. Damit kann ab dem 01.07.2005 nicht mehr nur bei der Prüfstelle des Anbaugebietes, in dem die Trauben gewachsen sind, die Anerkennung als Qualitätswein beantragt werden. Zusätzlich wird jedem Betrieb auf Antrag ermöglichst, eine 'Wunschprüfstelle' zu benennen, die beispielsweise in der Nähe des Betriebssitzes angesiedelt ist.


Download Wunschprüfstelle



Die Inhalte des Weinsensorikseminars

Das Weinsensorikseminar richtet sich an Weininteressierte und Weinfachleute. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Seminars erhalten Sie das Prüferzertifikat der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Dieses ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Sachverständiger bei der Qualitätswein- und Qualitätsschaumweinprüfung ....

Die Termine zum Weinsensorikseminar finden Sie unter Termine .